Der erste Schritt, der für die Siedlungspolitik eine wichtige
und zugleich fatale Voraussetzung darstellt, ist die Landenteignung
von Palästinensern durch Israel.
Landenteignung
Seit der Besetzung haben israelische Regierungen - ob unter der
Führung der Arbeiterpartei oder des Likudblocks - entgegen
völkerrechtlicher Bestimmungen die systematische Besiedlung
von Westbank, Gaza und Ostjerusalem vorangetrieben. Schon nach der
Eroberung weiter Teile des von der UN den Palästinensern zugesprochenen
Staatsgebietes (1948/49) begann die israelische Regierung mit der
Enteignung von palästinensischem Boden, und bis heute sind
in Israel lebende Palästinenser von Enteignungen betroffen.
Bei der Vorgehensweise hierbei lassen sich drei Methoden beobachten.
Die gebräuchlichste Form der Landnahme war bis 1979 die Beschlagnahmung
zu "militärischen Zwecken". Eine Bebauung des auf
diese Weise enteigneten Landes war nicht vorgesehen, doch schon
bald errichtete die Besatzungsmacht paramilitärische Nahal-Siedlungen
oder Kibbuzim, die nach einiger Zeit Zivilcharakter erhielten. Bis
zur Regierungsübernahme in Israel durch den Likudblock 1977
wurden auf diese Weise 1,6 Mio. Dunum (1D= 1000qm) palästinensischen
Bodens in der Westbank, im Gazastreifen und in Ostjerusalem enteignet.
Nach einem Gerichtsurteil, das diese Vorgehensweise 1979 für
illegal erklärte, weil die Siedlungen in Wohngebiete für
Zivilisten umgebildet wurden, wurde eine andere Handhabung üblich.
Seit 1858 stand das Land unter osmanischem Recht: Mit Ausnahme von
Privateigentum gehörte das Land dem Sultan. Demzufolge war
nur 1/3 des Landes registriert; alles andere erklärte die israelische
Land Authority v.a. nach 1979 auf der Grundlage von Militärverordnungen
zu "Staatsland". Laut eines Berichtes der UNO befand sich
1950 88% des Landes im Gazastreifen im Eigenbesitz von Arabern;
die israelische Militärverwaltung betrachtete es aber als "Staatsland",
und die rechtmäßigen, aber nicht registrierten Besitzer
wurden enteignet. Neue bzw. nachträgliche Registrierungen waren
bereits seit 1968 verboten worden.
Die dritte Form der Enteignungen ist die Beschlagnahmung von "verlassenem
Eigentum", die ebenfalls auf einer Militärverordnung basiert.
Als "abwesend" gilt jemand, der die West Bank vor oder
während des Krieges von 1967 verlassen hat. Als Vorlage hierfür
diente ein Gesetz von 1950, das Menschen betraf, die nach der Gründung
des Staates Israel 1948 vertrieben wurden oder flohen. 40% des Landbesitzes
der Araber, die sich auf israelischem Staatsgebiet befanden, wurde
als "verlassenes Eigentum" konfisziert. Auch nach der
erwähnten Militärverordnung kann heute noch Land, das
für Siedlungen gebraucht wird, auf diese Weise beschlagnahmt
werden, auch, wenn der Besitzer sehr wohl noch vor Ort ist. So sind
bis Anfang der 80er Jahre- also vor Beginn der verstärkten
Landnahme durch den Likudblock- bereits 430.000 dunum Land konfisziert
worden.
Menschen, die von Enteignungen betroffen waren, mussten innerhalb
von 21 Tagen einen Nachweis erbringen, was meist aufgrund der bürokratischen
Hürden unmöglich war. In den palästinensischen besetzten
Gebieten wurden geschlossene Zonen für militärische Übungszwecke
- sog. "Kampfzonen" - errichtet, man enteignete zu "öffentlichen
Zwecken" und zur Errichtung von "Naturreservaten".
Seit 1983 stand die Pflanzung von Bäumen und Gemüse ohne
Genehmigung der israelischen Besatzungsmacht unter Strafe. Der Boden
durfte nicht mehr kultiviert werden, doch nur wer - laut osmanischem
Bodenrecht - Land bestellte, hatte einen Besitzanspruch. So konnte
die weitere Konfiszierung von palästinensischem Besitz vorbereitet
werden.
Um sich den Anschein von Legalität zu geben, greift die israelische
Regierung bis heute bei der Konfiszierung von Land auf britisches
Mandatsrecht und osmanisches Bodenrecht zurück - völkerrechtliche
Bestimmungen, die die Ansprüche und Rechte der Palästinenser
eindeutig schützen - gelten nicht. Laut der UNO-Resolution
242 ist es dem Eroberer nicht gestattet, die sozialen, ökonomischen,
rechtlichen, demographischen und räumlichen Bedingungen zu
verändern, es sei denn, die Maßnahmen würden zum
Vorteil der dort lebenden Bevölkerung ergriffen. Israel verweigert
die Anerkennung der Resolution; es fände bei den Ansiedlungen
kein Austausch der eigenen gegen die einheimische Bevölkerung
statt. Außerdem hatte Jordanien als Schutzmacht 1950 die Westbank
annektiert; deshalb sah sich Israel als dessen Nachfloger und demnach
nicht als Besatzungsmacht.
Bis 1993 enteignete die israelische Regierung unter Rückgriff
auf die verschiedensten Maßnahmen 52% der Westbank, 30% von
Ostjerusalem und über 30% des Gazastreifens. Kein Palästinenser
erhielt je eine Entschädigung für sein konfisziertes Land.
Siedlungspolitik
Und die Abschlussgespräche
Einführung
Nach mehr als sieben Jahren Verhandlungen sind Israel und die Palästinenser
per se nicht länger uneinig über die Zukunft eines palästinensischen
Staates. Keine Einigkeit dagegen herrscht über das Gebiet seiner
Souveränität und über die Ländereien, die Israel
von der West-Bank und Jerusalem zu annektieren gedenkt. Das zentrale
Thema sind die israelischen Siedlungen, welche Israel unter eindeutiger
Verletzung internationalen Rechts errichtete, nachdem es 1967 die
West-Bank und den Gaza Streifen (einschließlich den Golan-Höhen
und den Sinai) erobert und unter seine militärische Verwaltung
gestellt hatte. Die israelische Siedlungspolitik folgte dem Muster
früherer zionistischer Kolonialisierungen, nämlich dem
Streben nach einem Groß-Israel und konzentrierte sich auf
Sicherung und eine möglichst starke Kontrolle dieser Territorien;
einschließlich des Trinkwassers sowie anderer natürlicher
und infrastruktureller Ressourcen.
Seitdem haben die aufeinanderfolgenden israelischen Regierungen
die Politik verfolgt, den Zusammenhalt der palästinensischen
Gemeinschaft zu stören und apartheid-ähnliche Enklaven
zu schaffen. Dies basierte auf der Annahme, dass die Anwesenheit
israelischer Siedlungen es schwieriger machen wird, Gebiete zu unterwerfen
und somit jede Möglichkeit der Gründung eines unabhängigen
palästinensischen Staates zu blockieren. Diese Motive finden
sich nicht alleine als illegale israelische Siedlungen manifestiert,
sondern auch in der strategisch unterstützenden Entwicklung
und in infrastrukturellen Maßnahmen innerhalb israelischer
Besitzungen. Ohne diese Siedlungen könnte Israel nicht mehr
länger eine sofortige Übergabe der souveränen Rechte
verhindern.
Dieser Sonderbericht zielt auf die Darstellung der wichtigsten
Texte und Zahlen zu diesem Thema.
Historischer Hintergrund
1947 empfahlen die Vereinten Nationen eine „mehr oder weniger
gleiche“ Verteilung Palästinas in einen jüdischen
Staat mit 56,47% und einen arabischen Staat mit 43,53% des Landes.
Dies entgegen der Tatsache, dass nur 7% des Landes jüdischen
Einwohnern gehörten, die nur ein Drittel der Bevölkerung
ausmachten. Die palästinensische Ablehnung des Teilungsplans
führte zum Arabisch-Israelischen Krieg von 1948 bis 1949, der
auf die Eroberung von 78% des Gebietes hinauslief. Dem israelischen
Einmarsch und den Greueltaten seiner Armee folgte die Flucht von
zwei Dritteln der palästinensichen Bevölkerung.
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Den Kompromiss kompromittieren...
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1967 besetzte Israel den Rest Palästinas: die West-Bank und
den Gaza Streifen. Diese Übernahme zwang die Palästinenser,
nur 22% ihres Heimatlandes für einen unabhängigen Staat
in Anspruch nehmen zu können. Und dies in dem Jahr der UNCS-Resolution,
welche Israel zur Herausgabe aller besetzten Gebiete als Vorraussetzung
für den Frieden aufforderte. Als die palästinensische
Führung im November 1988 diese Resolution formell akzeptierte,
tat sie es auf Kosten von 78% des historischen Palästinas,
akzeptierte weniger als die Hälfte der Zuteilung aus dem Teilungsplan.
Und damit verfehlte es Israel, diesen historischen, territorialen
Kompromiss als einen fundamentalen Schritt zur Beendigung des palästinensisch-israelischen
Konflikts anzunehmen. Dies jedenfalls kann aus seiner Forderung
geschlossen werden, wenigstens 6% der West Bank (hauptsächlich
bei Nabus, in und um Jerusalem) zu annektieren und dafür als
territoriale Wiedergutmachung die Halutzadünen (s. Karte) anzubieten,
die es 1949 erobert hatte.
Der Verlust dieser 6% würde den palästinensischen Staat
seiner einzigen metropolitanen Besitzungen berauben; wertvoller
städtischer Entwicklungsraum und Infrastruktur. Dieser liegt
nun eher nicht in den Halutzadünen, sondern in jenen zentralen
Gebieten, die dringend wiederaufgebaut werden müssen, um eine
durch mehr als zwei Besatzung zerstörte Wirtschaft zu regenerieren.
Siedlungen und der Friedensprozess
Im Juni 1992 brachten die israelischen Wahlen die Arbeiterpartei
zurück an die Macht. Dies ist teilweise auf Versprechungen
zurückzuführen, zu einer Vereinbarung mit der PLO und
den Palästinensern zu kommen und sich ein garantiertes Darlehen
über 10 Milliarden US-Dollar als Gegenleistung für einen
Siedlungsstop zu sichern. Kaum ein Jahr später, am 13 September
1993, unterzeichneten die PLO und Israel die Grundsatzerklärung
über eine fünfjährige Übergangsphase, wobei
einige zentrale Punkte unberührt blieben und Israel für
diesen Zeitraum eine vorrangige Sicherheitsverantwortung für
die gesamte Region behielt. Mit der Unterzeichnung der Übergangsregelungen
erklärte sich die palästinensische Seite damit einverstanden,
die Siedlungsangelegenheit zu einem späteren Zeitpunkt zu regeln,
während sich Israel dazu verpflichtete, sich aus dem Gaza und
der West-Bank zu lösen und deren territoriale Integrität
zu wahren. Jedoch ging die israelische Siedlungspolitik unvermindert
weiter (s. Kasten 2 u. 3)und trotz internationaler Verurteilung
ging man daran, die israelische Präsenz und Kontrolle in den
palästinensischen Gebieten zu verstärken, bevor eine abschließende
Einigung mit der PLO erreicht sein würde.
KASTEN 1:
Siedlungen im internationalen Recht und DEN UN-Resolutionen
Weil das internationale Recht die Annektierung
von Gebieten durch Gewaltanwendung verbietet, wird die israelische
Kolonialisierungspolitik als illegal betrachtet. Die UN-Charta
selbst stellt fest, das territoriale Gewinne durch Kriege
unrechtmäßig sind, auch wenn sie im Zuge der
Selbstverteidigung erzielt werden und das jeder Staat zum
Rückzug verpflichtet ist, sobald er sich selbst vor
Gefahr geschützt hat. Die in diesem Zusammenhang wichtigsten
Artikel der 4. Genfer Konvention und der UN-Resolutionen
sind im folgenden aufgeführt:
VIERTE GENFER KONVENTION (1949)
Art. 47: Geschützte
Personen in besetzten Gebieten dürfen nicht benachteiligt
werden, (...) weder als Ergebnis einer Gebietsbesetzung
in den Institutionen oder in der Regierung des besagten
Territoriums, noch durch ein Abkommen, dass zwischen den
Autoritäten des besetzten Territoriums und der Besatzungsmacht
geschlossen wird, noch durch irgendeine teilweise oder völlige
Annexion des besetzen Territoriums durch Letztere.
Art. 49: „Die Besatzungsmacht
darf seine Zivilbevölkerung weder in besetztes Gebiet
deportieren noch verschieben.“
RESOLUTIONEN DES UN-SICHERHEITSRATS
Res. 242 (22. Nov. 1967):
Stellt die « Unzulässigkeit von Gebietsübernahmen
durch Krieg » heraus und fordert Israel zum Rückzug
aus allen besetzten Gebieten auf.
Res. 442 (22. März 1979):
„Stellt fest, dass die Politik und Praxis Israels,
Siedlungen in den seit 1967 besetzten Gebieten zu errichten,
keine legale Berechtigung haben.“ und fordert Israel
auf, „seine bisherigen Maßnahmen zurückzunehmen
und auf jede Handlung zu verzichten, welche die Veränderung
des legalen Status und der geografischen Natur sowie eine
materielle Änderung der demografischen Zusammensetzung
in den seit 1967 besetzten arabischen Gebiete nach sich
ziehen würde, einschließlich Jerusalems, und
im besonderen keine Teile seiner eigenen Zivilbevölkerung
in die besetzten arabischen Gebiete zu verbringen.“
Res 452 (20Juli 1979):
„Fordert die Regierung und Bevölkerung Israels
aus dringender Notwendigkeit auf, die Errichtung, Konstruktion
und Planung von Siedlungen in den seit 1967 besetzten arabischen
Gebieten einschließlich Jerusalems zu beenden.“
Res. 465 (1. März 1980) :
« Bestimmt, dass alle Maßnahmen Israels zur
Veränderung des physischen Charakters, demografischen
Zusammensetzung, institutioneller Struktur oder Status der...seit
1967 besetzten Gebiete, ...keine Rechtmäßigkeit
haben.“ und fordert Israel auf, „diese Maßnahmen
aufzuheben, die existierenden Siedlungen abzureißen
und im besonderen aus dringender Notwendigkeit heraus die
Errichtung, Konstruktion und Planung von Siedlungen in den
seit 1967 besetzten arabischen Gebieten einschließlich
Jerusalems zu beenden.“
|
Die palästinensisch-israelischen Vereinbarungen beinhalten
eine breite Palette schützender Maßnahmen für die
Siedlungen und Siedler, so z.B. ihren Ausschluss von palästinensischer
Gerichtsbarkeit, die pauschal eingeschränkte Nutzung palästinensischer
Ländereien in Siedlungsnähe und die israelische Kontrolle
über Landregistratur, Gebietsunterteilung und Sicherheit..
Weiterhin gestatten sie die „Kantonisierung“ der West-Bank,
was untermauert wird durch den Ausbau eines gewaltigen Straßennetzes
zur Umgehung und Zersplitterung palästinensischer Bevölkerungszentren.
Die Straßen verbinden die israelischen Siedlungen untereinander
und mit Israel selbst. Um das notwendige Land zu erhalten, führt
Israel Beschlagnahmungen „zur zeitlich begrenzten Inbesitznahme“
durch, aber das geplante 400 km umfassende Straßennetz ist
ein klarer Hinweis darauf, dass Israel keinen völligen Rückzug
aus diesen Gebieten beabsichtigt.
Die palästinensische Position zur Lösung des Siedlungsproblems
beruht auf internationalem Recht, und fordert Israel auf, sich der
UN-Resolution 242 zu fügen, also sich hinter die Grenzen vom
4. Juni 1967 zurückzuziehen (s. Kasten 1). Trotzdem haben die
Palästinenser die Bereitschaft zu eingeschränkten Zugeständnissen
in Form von Gebietstausch gezeigt. Dabei sollte Israel die Möglichkeit
erhalten, sich einige Siedlungen an der Grünen Grenze im Austausch
mit Land gleichen Potentials und Wert einzuverleiben. Es ist eine
Tatsache, dass die Palästinenser damit über ein Gebiet
verhandeln, welches nur 22% des historischen Palästinas ausmacht;
und was normalerweise als israelische „Angebote“ und
„Kompromisse“ bezeichnet wird, wird keineswegs als Rückgabe
oder Geschenk begriffen, sondern im Gegenteil als weitere Enteignung
dieses Landes.
Die israelische Position dagegen missachtet internationales Recht
und besteht auf der Annexion von (letztgenannten) 45% bis wenigstens
6% der West-Bank, je nachdem, ob Likud- oder Arbeiterpartei die
Regierung bestimmt.
In dieser Hinsicht beziehen sich beide großen israelischen
Parteien auf den sogenannten Allon-Plan, 1967 erstmalig vorgestellt
und später durch die sich abwechselnden Regierungen und militärischen
Strategen geändert, umbenannt, angepasst und gesetzlich berichtigt
wurde. In jedem neuen Gewand blieben die israelischen Grundsätze
die selben: Erstens die Prämisse über den jüdischen
Charakters des Staates Israel und zweitens die Sicherung der geopolitischen
Dominanz „zwischen dem Meer und dem Fluss“, also dem
Mittelmeer und dem Jordan. Dabei hält man am Gebiet des Jordan-Tals
und dem Grenzstreifen fest, der sich von der Grünen Grenze
bis nach und um den Großraum Jerusalem erstreckt.
KASTEN 2:
Anzahl von Siedlungen
Die Zahlen über die Anzahl von Siedlungen
in der West-Bank und dem Gaza Streifen variieren je nach
zugrunde gelegter Quelle:
| - |
Nach Peace Now gibt es 145 offizielle Siedlungen,
davon 17 im Gaza Streifen und 23 im Jordan-Tal. |
| - |
Der palästinensische Landesverteidigungsvorstand
zählt annähernd 190 illegale israelische Siedlungen
in den palästinensischen Theritorien. |
| - |
Der Yesha-Siedlerrat führt 152 „Gemeinschaften“
auf, von denen 18 im Gaza liegen. |

|
Lage israelischer Siedlungen
Karte 2 zeigt einen allgemeinen Überblick über den heutigen
Stand der Siedlungen auf dem Hintergrund der aktuellen Situation,
die gekennzeichnet ist durch die Teilung der palästinensischen
Gebiete in bestimmte, unter sicherpolitischer, ziviler und administrativer
Kontrolle stehende Zonen, wie im Oslo-Friedensprozess vorgeschlagen.
Die Karte zeigt die dramatischen Veränderungen in der Verteilung
der Siedlungen, die sich seit Oslo auf palästinensischem Gebiet
zunehmend verdichten. Die Situation vor Oslo wird auf der kleinern
Karte links unten illustriert, wo der Gaza und die West-Bank weitgehend
nicht durch Siedlungen unterbrochen wird, die verstreut und in abgelegenen
Bereichen auf palästinensischem Gebiet liegen.
Der Oslo-II-Vertrag drehte die Situation vollständig um, denn
territoriale Integrität und Zusammenhang der West-Bank und
des Gaza wichen einer schnell wachsenden Kette strategischer Siedlungen
(Gebiet C), einschließlich einem Netz von Umgehungsstraßen.
Diese dienen gleichzeitig einer stärkeren Bindung der israelischen
Siedlungen und der Abgrenzung von palästinensischen Ortschaften,
auf deren konfisziertem Land sie stehen.
Größe und Bevölkerung israelischer Siedlungen
Karte 3 spiegelt die vorherige wider, welche das eiserne Gitter
der Zersplitterung und Umschließung durch die Siedlungspolitik
aufzeigt. Diese Karte erschließt die tatsächliche Dimension
der Größe und das demographische Gewicht, welche die
Siedlungen haben. Will man ermessen können, welche Maßnahmen
erforderlich sind, um die dadurch hervorgerufenen Probleme zu beseitigen,
muss man diese Dimensionen erkennen.
Selbst ein kurzer Blick auf die Karte und die begleitenden Tabellen
und Diagramme reichen für erschreckende Beobachtungen aus:
| Die überwiegende Mehrzahl
(85%) der Siedlungen in der West-Bank, ohne solche in Ost-Jerusalem,
sind beinahe bedeutungslos klein gemessen an bewohnter Fläche
und Kapazität; die größte entspricht etwa einem
kleinen Dorf von einem km² Fläche und einer Durchschnittsbevölkerung
von 700 Einwohnern. |
| Nur eine kleine Anzahl (15%)
–etwa 20 Siedlungen – erreicht die Größe
kleiner Städte, mit doppelt so großer Fläche
wie die vorherige Gruppe, aber mit höherer Bevölkerungsdichte
und mit bis zu 6.000 Einwohnern. Zwei aus dieser Gruppe, Ma’ale
Adumim und Ariel, haben einen Stadtstatus erhalten und haben
Bevölkerungen von über 25.000 und 16.000 Einwohnern.
Vier weitere (Giv’at Ze’ev, Modi’in Illit,
Betar und Efrata) entwickeln sich z.Zt. zu kleinen Städten
mit im Durchschnitt 10–15.000 Einwohnern. |
| Die Karte zeigt die Unangemessenheit
der israelischen Taktik zwischen israelischen Siedlungen in
der West-Bank und jenen im annektierten Ost-Jerusalem zu unterscheiden.
Dabei ignoriert man internationale Einstimmigkeit darüber,
dass Ost-Jerusalem Teil der besetzten West-Bank ist. Die städtische
Gruppierung von etwa zehn Jerusalemer Siedlungen beherbergt
etwa die Hälfte aller West-Bank-Siedler, ist aber in der
Siedlungsdichte nicht vergleichbar mit anderen Siedlungen, und
nimmt eine Gesamtfläche von weniger als 0,2% der West-Bank
in Anspruch. |
Die andere Hälfte der israelischen Siedler lebt in Siedlungen
außerhalb der Jerusalemer Stadtgrenzen. Obwohl ihr bebautes
Gebiet sieben Mal größer als das der Jerusalemer Siedler
ist (gemäß ihrem ländlichen Charakter), machen diese
Siedlungen einschließlich ihrer Zugangsstraßen nur 1,4%
der West-Bank aus. Insgesamt umfassen die israelischen Siedlungen
einschließlich Ost-Jerusalems nicht mehr als 1,6% der West-Bank.
Die „Siedlungsblöcke“, welche die Regierung Barak
in einem endgültigen Abkommen für Israel annektieren wollte,
bestehen aus einem Drittel aller Siedlungen in der West-Bank und
beinhalten 70% der Siedlungsbevölkerung außerhalb Jerusalems.
Schließt man jene Siedler ein, die in Jerusalem leben, erhöht
sich die Zahl auf 85% aller Siedler und bringt die absolute Zahl
aller Siedler im angestrebten annektierten Gebiet auf etwa 330.000.
Sind jene 15% Siedler abgerechnet, die weder in Jerusalem noch in
den „Siedlungsblocks“, sondern in den abgelegenen Gebieten
leben, dann wird Israels Anspruch auf Eigentum in der West-Bank
außerhalb Jerusalems auf 0,6% gemindert. Und selbst wenn die
0,2% der West-Bank hinzugezählt werden, die von Ost-Jerusalemer
Siedlungen gestützt werden, macht dies insgesamt nicht mehr
als 0,8%.
Diese Zahl, verglichen mit den wenigstens 6%, welche die Regierung
Barak zu annektieren gedenkt, zeigt das Ausmaß der von Israel
intendierten Expansion auf Grundlage des gegenwärtigen Siedlungsnetzes.
Karte 3
Israelische Siedlungen: Größe und Bevölkerung
Das West-Bank-Gebiet (Gebiet C)
Autonome palästinensische Gebiete (Gebiete A und B)
Niemandsland, festleget im Armistice-Abkommen 1949
Siedlungen im realer Maßstabsgröße, größer
als 1 km²
Größte städtische Siedlungen, entsprechend
der realen Größe
|
KASTEN 3:
SIEDLUNGSBEVÖLKERUNG
Siedler pro Siedlung (Siedlungsblocks), Stand
Dez. 1999
|
Regionaler
Rat
|
Bevölkerung
|
Regionaler
Rat
|
Bevölkerung
|
Regionaler
Rat
|
Bevölkerung
|
Alfei
Menache |
4.900
|
Emmanuel |
3.900
|
Kiryat Arba |
5.900
|
Ariel
|
4.900
|
Etzion Bloc
|
9.200
|
Kiryat Sefer
|
13.000
|
Nenyamin
|
25.050
|
Gaza
|
6.600
|
Ma’ale Adumin
|
25.200
|
Bet Arieh
|
2.500
|
Givat Ze’ev
|
10.500
|
Ma’ale Ephraim
|
1.700
|
Bet El
|
4.000
|
Har Adar
|
1.500
|
Mt. Hebron
|
4.500
|
Betar Illit
|
13.500
|
Hebron
|
480
|
Oranit
|
4.800
|
Totes Meer
|
900
|
Jordantal
|
3.400
|
Shomron
|
15.400
|
Efat
|
6.600
|
Kadumin
|
3.000
|
Gesamtbevölkerung
Gaza/West-Bank
|
193.600
|
| Elkana |
3.300
|
Karne Shomron |
6.000
|
| Quelle: Yesha Council, 2000 |
|


Israelische Optionen für eine abschließende Regelung
über die West-Bank
Karte 4 verdeutlicht noch einmal bislang dargestellten Möglichkeiten,
die israelische Dominanz in der West-Bank und dem Gaza Streifen
zu beenden. Die Karte illustriert den Entwurf eines maximalen Annexionsplans,
wie ihn die Likud-Partei befürwortet (auch bekannt als „Allon-Plus“,
nach dem ursprünglichen Allon-Plan von 1967-68) und eine Anzahl
kleinerer Annexionsvorschläge, wie sie den Palästinensern
im Jahr 2000 durch die Regierung der Arbeiterpartei angeboten wurden.
Die Vorschläge der letztgenannten Regierung rangierten dabei
zwischen 10% (unterbreitet in Camp David im Juli 2000) und 6% (präsentiert
während der Tabagespräche im Januar 2001. Diese Option
basierte auf den von Präsident Clinton ausgegebenen Richtlinien.
Der Unterschied zwischen den größten und kleinsten Annexionsplänen
kann auf der Karte durch den Vergleich der orange kolorierten Flächen
(maximale Lösung) und den hellblauen Flächen der 6%-Version
erschlossen werden.
Siedlungen der kleineren Annexionsgebiete werden in maßstabsgerechter
Größe abgebildet, damit der Unterschied zwischen der
momentan tatsächlich bebauten, relativ kleinen Fläche
(0,8%)und Israels viel größeren Forderungen (6%) deutlich
wird.
Die palästinensische Position
Die palästinensische Ablehnung der letzten „Angebote“
berücksichtigen die Tatsache, dass selbst die zurückhaltendsten
Versionen von Israels alten Annexionsplänen den palästinensischen
Bedürfnissen in keiner Weise Rechnung tragen. Sie sind inakzeptabel
weil sie klar die legitimen palästinensischen Interessen, die
Beständigkeit ihres Staates und die Kontrolle über ihre
natürlichen Ressourcen, den israelischen Interessen unterordnen.
Nicht allein, dass die West-Bank und der Gaza Streifen bereits jetzt
einen schmerzhaften territorialen Kompromiss bedeuten, nur 22% des
historischen Palästinas, auch setzen die aktuellen Vorschläge
Richtlinien für die Legitimation, Aufrechterhaltung und Ausdehnung
der illegalen israelischen Siedlungen.
Sowohl im vorgeschlagenen „Landtausch“ als auch im
„Jerusalem-Entwurf“ übergeht Israels Anspruch auf
Stabilität, Integrität und territoriale Dominanz die palästinensischen
Bedürfnisse und Rechte: Der „Jerusalem-Entwurf“
schafft isolierte palästinensische Inseln innerhalb der Stadt;
der „Landtausch“ beabsichtigt den „Austausch“
von Land im Verhältnis von 6% zu 1-3%, ein Unverhältnis,
welches den Geist dieser „Angebote“ zeigt und das unakzeptable
Ausmaß der beabsichtigten und andauernden Beherrschung des
palästinensischen Volkes durch den Staat Israel verdeutlicht.
Die folgenden zwei Karten illustrieren, warum die Palästinenser
sich vehement gegen die Annexion von 6% der West-Bank wehren.
Ungefähr die Hälfte der beabsichtigtem Annexion macht
der sogenannte „Shomron-Block“ aus, Siedlungen im Umland
von Ariel, Emmanuel Alfe Menashe und Elkana. Dieser Block würde
eine tiefe Kerbe in die nördliche West-Bank schlagen und drei
Viertel des Qalqilya-Distrikts von seiner größten Stadt
abschneiden und damit den Zugang zu öffentlichen Diensten,
Beschäftigung und Handel. Die wichtigste palästinensische
Hauptstraße nach Westen von Ramallah nach Qalqilya und Tulkarem
würde in dem Dorf Rantis schlagartig enden und nur die Hauptstraße
Nablus-Jerusalem für den Durchgangsverkehr offen lassen. Die
Palästinenser wären den Annexionen der offenen Gebiete
innerhalb des Shomron-Blocks unterworfen, wo Israel heute schon
die völlige und ausschließliche Kontrolle über die
lebenswichtigen nationalen Wasserressourcen hat, die hier entnommen
werden können. Alles in allem würden die beabsichtigten
Gebietsübernahmen die Lebensumstände von vier Mal so vielen
palästinensischen Bürgern nachteilig beeinflussen, wie
Siedler in den Blöcken leben.
Die andere Hälfte der von Israel angestrebten sechsprozentigen
Annexion in der West-Bank betrifft die ausgedehnten Siedlungsblöcke
in und um Jerusalem. Die selben siedlungsinduzierten Muster, welche
die sozioökonomische Kapazität der nördlichen West-Bank
einschränken, zerstören hier in einem weit größeren
Maß die Entwicklung der von Palästina so dringend benötigten
großstädtischen Metropole Arabisch-Jerusalem. Die Karte
zeigt weite, offene Räume zwischen den Blockgebieten. Zwar
erscheinen sie mit 1,5-3% relativ klein gegenüber der gesamten
West-Bank, können aber für die städtische Entwicklung
eines Arabisch-Jerusalems nicht übergangen werden. Ohne diese
Gebiete werden wenigstens 120.000 Palästinenser in Jerusalem
aus Mangel an verfügbarem Lebensraum innerhalb der nächsten
zwei Jahrzehnte gezwungen werden, außerhalb der Stadt neue
Wohngebiete zu finden. Diese Blocks stehen dort, damit Arabisch-Jerusalem
um den lebensnotwendigen Raum für kommerzielle und industrielle
Zonen gebracht wird. Diese fehlen jetzt, werden aber um 2020 dringend
benötigt, wenn sich die arabische Bevölkerung voraussichtlich
verdreifacht haben wird. In erster Linie würden die Blockgebiete
die Transportwege zwischen der nördlichen und der südlichen
West-Bank, in das städtische Hinterland, über den Jordan
nach und hinter Gaza versperren.
PASSIA
Palaestinian Academic Society for the Study of International Affairs
(Palästinensische akademische Gesellschaft für das Studium
internationaler Beziehungen), Jerusalem.
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