Rechtliche Stellung
Grundsätzlich genießen palästinensische Flüchtlinge
nicht den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, da
die UNRWA vor diesem Zeitpunkt gegründet wurde und damit unter
Art. 1 D der Genfer Konvention fällt: „Dieses Abkommen
findet keine Anwendung auf Personen, die zur Zeit den Schutz oder
Beistand einer Organisation oder einer Institution der Vereinten Nationen
mit Ausnahme des Hohen Komissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge
genießen.“
Dies hat zur Folge, dass den Flüchtlingen in westlichen Ländern
häufig der Flüchtlingsstatus verweigert wird.
In den arabischen Aufnahmeländern sind die Flüchtlinge zahlreichen
Einschränkungen unterworfen: Außer Jordanien hat kein arabisches
Land den Flüchtlingen die Staatsbürgerschaft gewährt.
Damit ist die Mehrzahl der palästinensischen Flüchtlinge
staatenlos. Das Casablanca-Protokoll der Arabischen Liga (1965) gesteht
den Flüchtlingen zwar dauerhafte Aufenthaltsrechte zu, doch findet
dieses Protokoll nicht in allen Ländern uneingeschränkt
Anwendung. So mussten nach dem 2. Golfkrieg 1991 insgesamt 300 000
Palästinenser Kuwait verlassen, und 1995 hat Libyen per Dekret
alle 30 000 Flüchtlinge ausgewiesen. Im Libanon ist den palästinensischen
Flüchtlingen die Ausübung von zahlreichen Berufen verboten,
so dass ein normaler Lebensunterhalt praktisch unmöglich gemacht
wird. Die Versorgung der Flüchtlinge ist von den Zuwendungen
der UNRWA abhängig, die ihre Leistungen seit 1993 auf ein Minimum
gekürzt hat. Schulische Ausbildung, soziale Leistungen und die
Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge können seitdem nicht
mehr gewährleistet werden.
Palästinensische Flüchtlinge und der Friedensprozess
Seit der nakba - der Vertreibung der Palästinenser aus ihrer
Heimat 1948/49 - kämpfen palästinensische Flüchtlinge,
Vertriebene und Deportierte um ihr Recht auf Rückkehr nach
Palästina, und obwohl unzählige VN-Resolutionen dieses
Recht bekräftigen, zeichnete sich über fünf Jahrzehnte
keine Lösung in der Flüchtlingsfrage ab. Erst mit dem
Beginn des nahöstlichen Friedensprozesses 1993 rückte
diese Frage wieder in den Blickpunkt der Weltöffentlichkeit.
Neben der Grenzziehung, Jerusalem und den Siedlungen ist das Rückkehrrecht
der Flüchtlinge einer der dringlichsten und schwierigsten Verhandlungspunkte
zwischen der palästinensischen und israelischen Regierung.
Während die sog. 48er-Flüchtlinge, deren Zahl sich mittlerweile
auf 4 Millionen erhöht hat, auf die Endstatusverhandlungen
verschoben wurde, einigten sich Israelis und Palästinenser
in der Prinzipienerklärung auf einen Verhandlungsmodus über
die mögliche Rückkehr der im Juni-Krieg von 1967 vertriebenen
Palästinenser. Ein Vierer-Komitee, zusammengesetzt aus Vertretern
Ägyptens, Jordaniens, Israels und Palästinas, nahm im
März 1995 erste Gespräche auf. Darüber hinaus verständigte
man sich im Interimsabkommen auf die Bildung eines gemeinsamen palästinensisch-israelischen
Komitees, das über die Rückkehr von deportierten Palästinensern
verhandeln soll. Schon auf der Madrider Friedenskonferenz 1991 war
außerdem, als Teil der multilateralen Verhandlungen, eine
"Refugee Working Group" (RWG) unter Vorsitz Kanadas ins
Leben gerufen worden. Diese beschäftigt sich - ohne die Frage
von Rückkehr, Wiederansiedlung und Entschädigung aufzugreifen
- mit der allgemeinen Verbesserung der Lebensbedingungen palästinensischer
Flüchtlinge, der Modalitäten der Familienzusammenführung
und der Suche nach einer umfassenden Lösung des Flüchtlingsproblems.
Die Gespräche auf bilateraler wie auf multilateraler Ebene
gestalteten sich von Anfang an schwierig. Schon bei der Definition
der 67er-Flüchtlinge zeigten sich große Meinungsverschiedenheiten,
da von ihr die Anzahl von den zur Rückkehr berechtigten Flüchtlingen
abhängig ist. Während die palästinensische Seite
alle Vertriebenen, die „am Abend des 4. Juni 1967 - vor Ausbruch
des Krieges - registrierte Bürger von Westbank, Gaza oder Jerusalem
waren und ihren Aufenthalt aufgrund des Krieges und der damit verbundenen
Praktiken der Besatzungsmacht verloren haben“ meint, beschränkt
Israel seine Definition auf Personen, die ihr Aufenthaltsrecht unmittelbar
„wegen der Kämpfe“ verloren haben. So geht Israel
von 200 000 - 250 000 Personen aus, die palästinensische Regierung
hingegen von 800 000, da sie alle Vertriebenen und die in der Folgezeit
von der israelischen Besatzungsmacht Deportierten sowie die Nachkommen
und Ehepartner dieser Personengruppen mit einbezieht.
Umstritten sind außerdem der Rückkehrmodus und der Zeitplan.
Da die bilateralen Gespräche seit 2001 mehr oder weniger ruhen,
konnten hier keine Fortschritte erzielt werden. Bislang verbuchte
nur die RWG im Bereich der Familienzusammenführung einen kleinen
Erfolg: Die Zahl der jährlich zu bearbeitenden Fälle wurde
von 1 000 auf 2 000 erhöht. Nach wie vor sind jedoch die zentrale
Fragen - Antrags- und Einspruchsprozedur, Quoten und Rechtsanspruch
- nicht geklärt. Außerdem erfolgen Zusagen meist erst
nach einem Jahr und nicht, wie vereinbart, innerhalb von drei Monaten.
So konnten zwischen 1994 und 1996 lediglich 12 000 Personen zu ihren,
in den palästinensischen Gebieten lebenden Familien, zurückkehren.
Endstatusverhandlungen
Um den seit 1948 geflohenen Palästinensern ein Mindestmaß
an Gerechtigkeit zukommen zu lassen, muss die israelische Regierung
in den Endstatusverhandlungen prinzipiell das Rückkehrrecht
der palästinensischen Flüchtlinge anerkennen und die moralische
Verantwortung für das begangene Unrecht übernehmen.
In Camp David schließlich lehnte es Israel kategorisch ab,
über die Flüchtlinge zu reden. Die damalige Regierung
unter Ehud Barak wies jegliche Verantwortung für das Flüchtlingsproblem
von sich. Auch an der Erarbeitung einer Lösung bestand von
israelischer Seite kein Interesse. Die im Dezember 2000 von dem
ehemaligen US-Präsidenten vorgestellten „Clinton-Parameter“
beinhaltete nicht die Flüchtlingsfrage. Auch bei den Taba-Verhandlungen
2001 drang Israel auf einen Verzicht des Rückkehrrechts.
Für die palästinensische Regierung stellt die Aufnahme
und Ansiedlung der Flüchtlinge eine der größten
Herausforderungen beim Aufbau des Staates dar. Die nötige Infrastruktur
und ausreichende Arbeitsplätze müssen geschaffen werden,
um die Integration der Heimkehrenden zu gewährleisten. Nur
mit Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft kann diese Aufgabe
bewältigt und den Palästinensern, die fast 60 Jahre auf
die Rückkehr in ihre Heimat warten mussten, eine menschwürdige
Zukunft gesichert werden.
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