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Flüchtlinge

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Rechtliche Stellung


Grundsätzlich genießen palästinensische Flüchtlinge nicht den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, da die UNRWA vor diesem Zeitpunkt gegründet wurde und damit unter Art. 1 D der Genfer Konvention fällt: „Dieses Abkommen findet keine Anwendung auf Personen, die zur Zeit den Schutz oder Beistand einer Organisation oder einer Institution der Vereinten Nationen mit Ausnahme des Hohen Komissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge genießen.“

Dies hat zur Folge, dass den Flüchtlingen in westlichen Ländern häufig der Flüchtlingsstatus verweigert wird.

In den arabischen Aufnahmeländern sind die Flüchtlinge zahlreichen Einschränkungen unterworfen: Außer Jordanien hat kein arabisches Land den Flüchtlingen die Staatsbürgerschaft gewährt. Damit ist die Mehrzahl der palästinensischen Flüchtlinge staatenlos. Das Casablanca-Protokoll der Arabischen Liga (1965) gesteht den Flüchtlingen zwar dauerhafte Aufenthaltsrechte zu, doch findet dieses Protokoll nicht in allen Ländern uneingeschränkt Anwendung. So mussten nach dem 2. Golfkrieg 1991 insgesamt 300 000 Palästinenser Kuwait verlassen, und 1995 hat Libyen per Dekret alle 30 000 Flüchtlinge ausgewiesen. Im Libanon ist den palästinensischen Flüchtlingen die Ausübung von zahlreichen Berufen verboten, so dass ein normaler Lebensunterhalt praktisch unmöglich gemacht wird. Die Versorgung der Flüchtlinge ist von den Zuwendungen der UNRWA abhängig, die ihre Leistungen seit 1993 auf ein Minimum gekürzt hat. Schulische Ausbildung, soziale Leistungen und die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge können seitdem nicht mehr gewährleistet werden.

Palästinensische Flüchtlinge und der Friedensprozess

Seit der nakba - der Vertreibung der Palästinenser aus ihrer Heimat 1948/49 - kämpfen palästinensische Flüchtlinge, Vertriebene und Deportierte um ihr Recht auf Rückkehr nach Palästina, und obwohl unzählige VN-Resolutionen dieses Recht bekräftigen, zeichnete sich über fünf Jahrzehnte keine Lösung in der Flüchtlingsfrage ab. Erst mit dem Beginn des nahöstlichen Friedensprozesses 1993 rückte diese Frage wieder in den Blickpunkt der Weltöffentlichkeit. Neben der Grenzziehung, Jerusalem und den Siedlungen ist das Rückkehrrecht der Flüchtlinge einer der dringlichsten und schwierigsten Verhandlungspunkte zwischen der palästinensischen und israelischen Regierung.

Während die sog. 48er-Flüchtlinge, deren Zahl sich mittlerweile auf 4 Millionen erhöht hat, auf die Endstatusverhandlungen verschoben wurde, einigten sich Israelis und Palästinenser in der Prinzipienerklärung auf einen Verhandlungsmodus über die mögliche Rückkehr der im Juni-Krieg von 1967 vertriebenen Palästinenser. Ein Vierer-Komitee, zusammengesetzt aus Vertretern Ägyptens, Jordaniens, Israels und Palästinas, nahm im März 1995 erste Gespräche auf. Darüber hinaus verständigte man sich im Interimsabkommen auf die Bildung eines gemeinsamen palästinensisch-israelischen Komitees, das über die Rückkehr von deportierten Palästinensern verhandeln soll. Schon auf der Madrider Friedenskonferenz 1991 war außerdem, als Teil der multilateralen Verhandlungen, eine "Refugee Working Group" (RWG) unter Vorsitz Kanadas ins Leben gerufen worden. Diese beschäftigt sich - ohne die Frage von Rückkehr, Wiederansiedlung und Entschädigung aufzugreifen - mit der allgemeinen Verbesserung der Lebensbedingungen palästinensischer Flüchtlinge, der Modalitäten der Familienzusammenführung und der Suche nach einer umfassenden Lösung des Flüchtlingsproblems.

Die Gespräche auf bilateraler wie auf multilateraler Ebene gestalteten sich von Anfang an schwierig. Schon bei der Definition der 67er-Flüchtlinge zeigten sich große Meinungsverschiedenheiten, da von ihr die Anzahl von den zur Rückkehr berechtigten Flüchtlingen abhängig ist. Während die palästinensische Seite alle Vertriebenen, die „am Abend des 4. Juni 1967 - vor Ausbruch des Krieges - registrierte Bürger von Westbank, Gaza oder Jerusalem waren und ihren Aufenthalt aufgrund des Krieges und der damit verbundenen Praktiken der Besatzungsmacht verloren haben“ meint, beschränkt Israel seine Definition auf Personen, die ihr Aufenthaltsrecht unmittelbar „wegen der Kämpfe“ verloren haben. So geht Israel von 200 000 - 250 000 Personen aus, die palästinensische Regierung hingegen von 800 000, da sie alle Vertriebenen und die in der Folgezeit von der israelischen Besatzungsmacht Deportierten sowie die Nachkommen und Ehepartner dieser Personengruppen mit einbezieht.

Umstritten sind außerdem der Rückkehrmodus und der Zeitplan. Da die bilateralen Gespräche seit 2001 mehr oder weniger ruhen, konnten hier keine Fortschritte erzielt werden. Bislang verbuchte nur die RWG im Bereich der Familienzusammenführung einen kleinen Erfolg: Die Zahl der jährlich zu bearbeitenden Fälle wurde von 1 000 auf 2 000 erhöht. Nach wie vor sind jedoch die zentrale Fragen - Antrags- und Einspruchsprozedur, Quoten und Rechtsanspruch - nicht geklärt. Außerdem erfolgen Zusagen meist erst nach einem Jahr und nicht, wie vereinbart, innerhalb von drei Monaten. So konnten zwischen 1994 und 1996 lediglich 12 000 Personen zu ihren, in den palästinensischen Gebieten lebenden Familien, zurückkehren.

Endstatusverhandlungen

Um den seit 1948 geflohenen Palästinensern ein Mindestmaß an Gerechtigkeit zukommen zu lassen, muss die israelische Regierung in den Endstatusverhandlungen prinzipiell das Rückkehrrecht der palästinensischen Flüchtlinge anerkennen und die moralische Verantwortung für das begangene Unrecht übernehmen.

In Camp David schließlich lehnte es Israel kategorisch ab, über die Flüchtlinge zu reden. Die damalige Regierung unter Ehud Barak wies jegliche Verantwortung für das Flüchtlingsproblem von sich. Auch an der Erarbeitung einer Lösung bestand von israelischer Seite kein Interesse. Die im Dezember 2000 von dem ehemaligen US-Präsidenten vorgestellten „Clinton-Parameter“ beinhaltete nicht die Flüchtlingsfrage. Auch bei den Taba-Verhandlungen 2001 drang Israel auf einen Verzicht des Rückkehrrechts.

Für die palästinensische Regierung stellt die Aufnahme und Ansiedlung der Flüchtlinge eine der größten Herausforderungen beim Aufbau des Staates dar. Die nötige Infrastruktur und ausreichende Arbeitsplätze müssen geschaffen werden, um die Integration der Heimkehrenden zu gewährleisten. Nur mit Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft kann diese Aufgabe bewältigt und den Palästinensern, die fast 60 Jahre auf die Rückkehr in ihre Heimat warten mussten, eine menschwürdige Zukunft gesichert werden.

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