B’tselem, das Israelische Informationszentrum für Menschenrechte, stellte am 09. August einen Bericht über das Straßensystem in der Westbank und die daraus resultierende Diskriminierung der palästinensischen Bevölkerung vor.
Auf einem Straßennetz von insgesamt 120 Kilometern in der Westbank sind Fahrzeuge der Palästinenser überhaupt nicht zugelassen, auf 245 Kilometern sind Sondergenehmigungen erforderlich, auf weiteren 365 Kilometern gibt es so viele gezielte Polizeikontrollen und andere Einschränkungen, dass Palästinenser von der Benutzung entmutigt werden. Damit sind 730 Straßenkilometer in der Westbank für Palästinenser nicht frei zugänglich.
Das System der "verbotenen Straßen’’ ist zum Teil schwer zu fassen, denn die Regeln und Bestimmungen, die ihm zu Grunde liegen, sind nirgends schriftlich fixiert, weder in der Knesset, noch in Entscheidungen anderer politischer Gremien oder in Militärbefehlen. Es gibt keine Schilder, die Palästinensern das Befahren einer "verbotenen Straße" untersagen. Auch Nutzungsbeschränkungen werden nicht angezeigt. Das System hat seine Grundlage in mündlichen Befehlen, die Soldaten erteilt werden und die in der Praxis seit Beginn der Intifada in den besetzten Gebieten angewendet werden.
Klassifizierung der "verbotenen Straßen"
Die Untersuchungen B’tselems weisen darauf hin, dass die Straßen, die zum System gehören, in drei Kategorien eingeteilt sind:
1. Straßen, die für Palästinenser verboten sind,
2. Straßen, die für Palästinenser teilweise verboten sind und
3. Straßen, die Palästinenser mit gewissen Einschränkungen benutzen dürfen.
1. Straßen, die für Palästinenser verboten sind: Zur ersten Kategorie gehören Straßen, die exklusiv von Israelis genutzt werden. Unter dieser Kategorie werden alle Straßen zusammengefasst, die im israelischen Militärjargon ,,keimfreie Straßen’’ genannt werden. Auf diesen Straßen ist Palästinensern das Befahren explizit und offensichtlich verboten. Israel errichtet einen bemannten Checkpoint, den nur israelische Fahrzeuge passieren dürfen. Zu dieser Kategorie gehören auch all jene Straßen, deren Befahren nicht möglich ist, weil die Zufahrten, die zu palästinensischen Dörfern führen, blockiert sind.
2. Straßen, die für Palästinenser teilweise verboten sind: Zur zweiten Kategorie gehören Straßen, auf denen Palästinenser nur dann fahren dürfen, wenn sie im Besitz einer Sondergenehmigung der israelischen Zivilverwaltung sind, oder wenn der Fahrer und die Beifahrer im Besitz einer Identitätskarte sind, die sie als Bewohner von Dörfern ausweist, die völlig von der entsprechenden Straße abhängig sind, auf der sie sich bewegen.
3. Straßen, die Palästinenser mit gewissen Einschränkungen benutzen dürfen: Zu dieser dritten Kategorie gehören Straßen, auf denen palästinensische Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung fahren dürfen, deren Zufahrten aber durch Zementblöcke oder andere Hindernisse beschränkt sind.
Das System der ,,verbotenen Straßen’’ wird durch eine Reihe von Begleitumständen noch verschärft. So werden für Palästinenser Verkehrsregeln enger ausgelegt, sie müssen längere Verzögerung in Kauf nehmen, und palästinensische Fahrzeuge können ohne Gerichtsentscheid konfisziert werden (diese Praxis der Konfiszierung wurden mit Datum vom 09. August legalisiert d. Red.). Ergebnis dieser Maßnahmen ist, dass Palästinenser auch die Straßen nicht benutzen, die ihnen nominell zur Verfügung stehen.
Erteilung von Genehmigungen: Die Zivilverwaltung und die District Civil Liaison Offices (DCL) sind für die Erteilung von Fahrerlaubnissen auf den Straßen zuständig. Die Bürokratie ist wenig transparent, ihr Vorgehen ist unvorhersehbar und willkürlich. Feste Kriterien, nach denen Anträge abgelehnt oder positiv beschieden werden, existieren nicht. Ob eine Genehmigung erteilt wird oder nicht, ist allein von der Besonnenheit der DCL-Mitarbeiter abhängig. Ablehnungsbescheide werden mündlich erteilt, ohne Angabe von Gründen. Anträge von Palästinensern, gegen die ,,Sicherheitsbedenken’’ sprechen, werden automatisch abgelehnt. Nur der Allgemeine Sicherheitsdienst (General Security Service, GSS) kann diesen Grund für eine Ablehnung aufheben. In einem solchen Fall kommt es oft vor, dass der GSS die Not des Antragsstellers ausnutzt und ihn dazu drängt, als Kollaborateur für ihn tätig zu werden.
Das System der "verbotenen Straßen" zwingt die Palästinenser in der Westbank lange und gewundene Routen zurückzulegen, anstatt auf geradem Weg von einer Stadt oder einem Bezirk zum anderen zu fahren. Der Zwang zur Nutzung dieser "Alternativstrecken" beeinträchtigt das Leben in vielen Bereichen. Das wirtschaftliche Fortkommen wird beeinträchtigt, Kranke können ärztliche Versorgung wenn überhaupt nur auf Umwegen erreichen, Kinder müssen wesentlich weitere Schulwege in Kauf nehmen. Ganz zu schweigen von den Folgen für das soziale Miteinander und das Zusammenleben der Familien. Weiterhin leiden die Palästinenser unter Beleidigungen und Demütigungen, mit denen israelische Sicherheitskräfte die Auswirkungen des diskriminierenden Straßensystems noch verschärfen.
Israel baute ein ausgedehntes Straßennetz, um die israelischen Siedlungen zu bedienen. Um die Enteignungen des Landes, das sich in palästinensischem Privatbesitz befand, zu rechtfertigen, führten die Israelis ins Feld, dass auch die palästinensische Bevölkerung von den Straßen profitieren werde. Jetzt sind eben diese Straßen zum verbotenen Terrain für Palästinenser geworden.
Israel nimmt für sich in Anspruch, dass die Beschränkungen, die Palästinensern bei der Nutzung der Straßen auferlegt werden, mit Sicherheitsgründen zu rechtfertigen sind, und dass keine rassistischen Motive dahinter stecken. Es hat in der Tat seit Beginn der Intifada im September 2000 einen Anstieg von Angriffen palästinensischer Organisationen gegen israelische Zivilisten in Israel und in den besetzten Gebieten gegeben. Mehr als 600 Israelis, darunter 100 Minderjährige, sind getötet worden. Angriffe auf Zivilisten verletzten fundamentale rechtliche und moralische Normen. Die Angriffe sind nicht zu rechtfertigen, ganz gleich unter welchen Umständen sie verübt werden. Israel soll nicht nur Maßnahmen ergreifen, um seine Bürger zu schützen, es ist sogar dazu verpflichtet. Seine Handlungsweise muss aber immer in Einklang mit israelischem und internationalem Recht stehen.
Das Straßensystem und wie darüber gewacht wird, schränkt das Recht der Palästinenser auf Bewegungsfreiheit und das Recht auf Gleichberechtigung ein. Israel bricht von daher fundamentale Prinzipien des internationalen Rechts, die in Verträgen, die Israel unterzeichnet hat, niedergelegt sind. Dazu gehören die Internationale Konvention über Bürgerliche und Politische Rechte, die Konvention über die Eliminierung jeglicher Form des Rassismus und die Vierte Genfer Konvention.
Diskriminierung durch Separation ist Apartheid
Das System der "verbotenen Straßen", das auf Diskriminierung durch Separation basiert, trägt ganz klar Züge, die auch das rassistische Apartheid-Regime, das bis 1994 in Südafrika existierte, kennzeichneten.
Die nationale Abstammung der Individuen bestimmt deren Recht, bestimmte Straßen zu befahren. Die Politik der ,,verbotenen Straßen’’ basiert auf der rassistischen Prämisse, dass alle Palästinenser Sicherheitsrisiken sind und es von daher zu rechtfertigen ist, ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken. Diese Politik schadet der gesamten palästinensischen Bevölkerung und verletzt ihre Menschenrechte ebenso wie internationales Recht.
B’tselem fordert, dass die Regierung Israels sofort das System der "verbotenen Straßen" abschafft und dass sie das Recht der Palästinenser auf Bewegungsfreiheit auf allen Straßen der Westbank respektiert.