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16. Mai 1916
1. Frankreich und Großbritannien sind bereit, innerhalb bestimmter
Gebiete (die auf der beigegebenen Karte mit A und B bezeichnet wurden),
einen unabhängigen arabischen Staat oder eine Konföderation
arabischer Staaten anzuerkennen und zu schützen unter der Souveränität
eines arabischen Oberhauptes. Frankreich habe in dem Gebiet A und
Großbritannien in dem Gebiet B festgelegte Vorrechte.
2. Beiden Mächten soll es erlaubt sein, in diesen Gebieten
direkte oder indirekte Verwaltung oder Kontrollen einzurichten,
wie sie sie für notwendig halten in Zusammenhang mit den arabischen
Staaten oder der arabischen Konföderation.
3. In dem auf der Karte braun eingetragenen Gebiet soll eine internationale
Verwaltung eingerichtet werden, deren Art nach Verabredung mit Rußland
und den anderen Alliierten noch festgesetzt werden soll.
4. Großbritannien werden die Häfen von Haifa und Akre
zugesprochen, und ihm die Wasserversorgung vom Tigris und Euphrat
über Gebiet A in B garantiert. Ohne vorherige Verständigung
mit der französischen Regierung wird Großbritannien mit
keiner dritten Macht in Verhandlungen betr. Abtretung Zyperns eintreten.
5. Alexandrette soll für den Handel des Britischen Empire
Freihafen werden, entsprechend Haifa für den Handel Frankreichs,
dessen Herrschaften und Protektorate; gleiches gilt für den
Transithandel auf den Eisenbahnen beider Städte.
6. Die Bagdad-Bahn soll in dem Gebiet A südl. Richtung Mossul
und im Gebiet B nördl. gegen Samara erst dann weiter ausgebaut
werden, wenn eine Eisenbahnverbindung zwischen Bagdad und Aleppo
über das Tal des Euphrat hergestellt worden ist.
7. Großbritannien hat das Recht zu bauen, zu verwalten und
der einzige Eigentümer der Bahn zu sein, die Haifa mit dem
Gebiet B verbindet; darüber hinaus hat es das bleibende Recht,
zu jeder Zeit Truppen entlang dieser Linie zu transportieren. Da
beide Mächte die Wichtigkeit der Bahnverbindung Bagdad - Haifa
anerkennen und sich bei ihrem Bau technische Schwierigkeiten ergeben
könnten, soll die französische Regierung erwägen,
ob die in Frage kommende Linienführung nicht das Polygon B
Anias - Keis Marib -Salkhad Tell Ötsda - Mesmi überqueren
soll, bevor sie das Gebiet B erreicht.
8. Für die Dauer von weiteren 20 Jahren soll der bisherige
türkische Tarif in Kraft bleiben, und zwar in den sog. blauen
und roten Gebieten wie in denen von A und B. Zwischen diesen Gebieten
sollen keine inneren Zollschranken errichtet werden.
9. Frankreich verspricht. zu keiner Zeit in Verhandlungen mit einer
dritten Macht über die Abtretung von Rechten einzutreten und
insbesondere keine derartigen Rechte an eine dritte Macht im blauen
Gebiet abzutreten, es sei denn an die arabischen Staaten oder die
Konföderation arabischer Staaten, ohne sich zuvor mit der britischen
Regierung darüber verständigt zu haben, die ein entsprechendes
Versprechen für die roten Gebiete gibt.
10. Die britische und die französische Regierung, als Schutzmächte
der arabischen Staaten, stimmen darin überein, daß sie
selbst keine territorialen Erwerbungen beabsichtigen und nicht zustimmen
werden, daß eine dritte Macht auf der arabischen Halbinsel
territoriale Besitzrechte erwirbt, noch Flottenbasen an der Küste
oder auf den Inseln des Roten Meeres einrichtet. Eine Grenzberichtigung
bei Aden ist davon ausgenommen.
11. Die Verhandlungen über die Grenzführung der arabischen
Staaten oder der entsprechenden Konföderation sollen auf den
bisherigen Wegen weiter fortgesetzt werden.
12. Maßnahmen zur Kontrolle der Waffeneinfuhr in die arabischen
Territorien wollen beide Mächte in Erwägung ziehen. Um
die Vereinbarung zu vervollständigen, soll der russischen Regierung
vorgeschlagen werden, analoge Noten auszutauschen unter Bezugnahme
auf den Notenwechsel vom 26. April.
Die britisch-französischen Absprachen
( Sykes-Picot Abkommen )
Abdallah Frangi, PLO und Palästina, R.G. Fischer Verlag, Frankfurt
1982, Seite 61
Die übrigen Westmächte wollen den Engländern natürlich
den türkischen Kuchen nicht allein überlassen. So entfalten
die Alliierten eine rege Geheimdiplomatie, wobei jeder bemüht
ist, die schon beherrschten Gebiete im Nahen Osten zu behalten oder
auszudehnen. In einem geheimen Schriftwechsel zwischen England,
Frankreich und Rußland im Oktober 1916 teilen diese Mächte
den Nahen Osten und eingeschlossenen Palästina in Einflußsphären.
Dieses sogenannte "Sykes-Picot-Abkommen" trägt die
Namen des damaligen britischen Außenministers und des französischen
Botschafters in Großbritannien. Für Palästina sieht
dieser Plan wie folgt aus:
Etwa die nördliche Hälfte des Gebietes, westlich des
Jordans, soll ein unter britischer, französischer und russischer
Kontrolle stehendes internationalisiertes Gebiet werden. Angenommen
ist eine Enklave um die im Norden Palästinas liegenden Häfen
von Akko und Haifa, die unter britischer Kontrolle stehen sollen.
Der südliche Teil des Landes - einschließlich Rafah,
Beersheba und Negev-Wüste - sollen unter britischem Protektorat
stehen. In der internationalisierten Zone behalten die Briten weitgehende
Kontrollrechte. In diesen zu schaffenden Zonen sollen die Juden
politische, religiöse und staatsbürgerliche Gleichberechtigung
erhalten. Den Zionisten geht diese letzte Garantie nicht weit genug.
Aber sie wissen, daß England die Kontrolle über die internationalisierte
Zone anstrebt. Sie wissen auch, daß die Araber nach dem Krieg
den Engländern nicht mehr nützen können. Die Zionisten
aber können es.
Nur vorläufig muß Großbritannien noch Rücksicht
auf die Araber nehmen, denen inzwischen einige Gerüchte in
bezug auf das Sykes-Picot-Abkommen zu Ohren gekommen sind. Nach
der russischen Revolution 1917 hat die revolutionäre Regierung
die Abkommen veröffentlicht. Die von den Arabern bekämpften
Türken beeilen sich, den Inhalt des Abkommens im arabischen
Raum zu verbreiten. Sherif Hussein erkundigt sich bei Großbritannien;
die Antwort: "Alles türkische Kriegspropaganda".
(Wagner, S. 122). Aber der arabische Verdacht scheint sich zu verhärten.
Denn inzwischen wird nicht nur das Sykes-Picot-Abkommen bekannt,
sondern auch eine weitere Erklärung Großbritanniens,
dessen Inhalt nicht den britisch-arabischen Absprachen widerspricht,
sondern eine zusätzliche Gefahr für das arabische Unabhängigkeitsstreben
bedeutet.
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