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Sharm el-Sheikh Memorandum

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4. September 1999Sharm El-Sheikh Memorandum, 1999

Die Regierung des Staates Israel ("GOI") und die Palästinensische Befreiungsorganisation ("PLO") verpflichten sich selbst zur vollständigen und gegenseitigen Umsetzung des vorläufigen Abkommens sowie aller weiteren Abkommen, die zwischen ihnen seit September 1993 getroffen wurden (im Folgenden "die früheren Abkommen" genannt), und aller noch ausstehenden Verpflichtungen, die aus den früheren übereinkommen hervorgehen. Ohne die anderen Forderungen der früheren Abkommen zu schmälern, haben beide Seiten folgendes vereinbart:


1. Verhandlungen über den Dauerhaften Status

a. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der früheren Abkommen werden beide Seiten die Verhandlungen über den Dauerhaften Status in beschleunigter Form wieder aufnehmen und eine entschiedene Anstrengung zur Erlangung ihres gegenseitigen Ziels unternehmen, ein Abkommen zum Dauerhaften Status auf der Basis der gemeinsamen beschlossener Tagesordnung zu erreichen, d.h. der spezifischen Themen, die den Verhandlungspartnern der Verhandlungen über den Dauerhaften Status vorbehalten sind, und weiterer Themen von gemeinsamen Interesse.
b. Die beiden Seiten bekräftigen erneut ihre Verständigung darauf, dass die Verhandlungen über den Dauerhaften Status zur Umsetzung der Resolutionen 242 und 338 des Sicherheitsrats führen sollen.
c. Die beiden Seiten werden eine entschiedene Anstrengung zum Abschluss eines Rahmenabkommens über alle Themen im Zusammenhang mit dem Dauerhaften Status innerhalb von fünf Monaten nach der Wiederaufnahme der Verhandlungen über den Dauerhaften Status unternehmen.
d. Die beiden Seiten werden ein umfassendes Abkommen zu allen Themen des Dauerhaften Status innerhalb eines Jahres nach Wiederaufnahme der Verhandlungen über den Dauerhaften Status schließen.
e. Die Verhandlungen zum Dauerhaften Status werden nach der Umsetzung der ersten Etappe der Freilassung von Gefangenen und der zweiten Phase des Ersten und Zweiten weitere Truppenverlegung wiederaufgenommen, aber nicht später als zum 13. September 1999. Im Memorandum von Wye River (WRM) haben die Vereinigten Staaten von Amerika ihre Bereitschaft zur Erleichterung dieser Verhandlungen ausgedrückt.

2. Phase Eins und Phase Zwei weiterer Truppenverlegungen

Die israelische Seite unternimmt Folgendes im Hinblick auf Phase Eins und Phase Zwei der weiteren Truppenverlegungen:

a. Am 5. September 1999 werden 7% von Bereich C in den Bereich B verlegt;
b. Am 15. November 1999 werden 2% von Bereich B in den Bereich A und 3% vom Bereich C in den Bereich B verlegt;
c. Am 20. Januar 2000 wird 1% vom Bereich C in den Bereich A verlegt und 5,1% von Bereich B in den Bereich A.


3. Freilassung von Gefangenen

a. Beide Seiten werden einen gemeinsamen Ausschuss einrichten, der die Problematik im Zusammenhang mit der Freilassung von palästinensischen Gefangenen weiterverfolgen soll.
b. Die Regierung von Israel wird Palästinenser und andere Gefangene freilassen, die ihre Straftaten vor dem 13. September 1993 verübt haben und die vor dem 4. Mai 1994 verhaftet wurden. Der Gemeinsame Ausschuss wird sich über die Namen derjenigen verständigen, die in den ersten beiden Phasen freigelassen werden sollen. Diese Listen sollen den zuständigen Behörden durch den überwachungs- und Lenkungsausschuss empfohlen werden.
c. Die erste Phase der Freilassung von Gefangenen soll am 5. September 1999 durchgeführt werden und 200 Gefangene umfassen. Die zweite Phase der Freilassung von Gefangenen soll am 8. Oktober 1999 durchgeführt werden und 150 Gefangene umfassen;
d. Der Gemeinsame Ausschuss wird weitere Namenslisten freizulassender Personen den zuständigen Behörden durch den überwachungs- und Lenkungsausschuss empfehlen; e. Die israelische Seite wird das Ziel verfolgen, palästinensische Gefangene vor dem nächsten Ramadan freizulassen.


4. Ausschüsse

a. Der Dritte Ausschuss zur weiteren Truppenverlegung wird seine Tätigkeiten nicht später als 13. September 1999 aufnehmen;
b. Der überwachungs- und Lenkungsausschuss, alle Übergangsausschüsse (das sind CAC, JEC, JSC, Rechtsausschuss, Volk zu Volk) sowie auch Ausschüsse des Wye-River-Memorandums sollen ihre Tätigkeit je nach Fall nicht später als bis 13. September 1999 wieder aufnehmen und/oder fortsetzen. Der überwachungs- und Lenkungsausschuss wird im Jahr 2000 unter anderem die Spenden/PA-Projekte in Bereich C sowie den Themenbereich der Industriegebiete auf seiner Tagesordnung haben.
c. Der Fortgesetzte Ausschuss zu Vertriebenen wird seine Tätigkeit am 1. Oktober 1999 wieder aufnehmen (Artikel XXVII, Vorläufiges Abkommen).
d. Bis spätestens 30. Oktober 1999 werden beide Seiten die Empfehlungen des Ad-hoc-Wirtschaftsausschusses umsetzen (Artikel 111-6, WRM).


5. Sicherer Korridor

a. Der Betrieb der Südlichen Route des Sicheren Korridors für die Fortbewegung von Personen, Fahrzeugen und Gütern wird am 1. Oktober 1999 in Übereinstimmung mit den Einzelheiten für den Betrieb aufgenommen werden, die in dem Protokoll zum Sicheren Korridor vorgesehen werden, das zwischen beiden Seiten bis spätestens 30. September 1999 abgeschlossen werden soll.
b. Beide Seiten werden sich über die genaue Lokalisierung des Kreuzungspunkts mit der Nördlichen Route des Sicheren Korridors einigen, wofür Anhang I, Artikel X, Bestimmung c-4 des Vorläufigen Abkommens spätestens den 5. Oktober 1999 vorsieht.
c. Das Protokoll zum Sicheren Korridor, das sich auf die Südliche Route des Sicheren Korridors bezieht, soll auch auf die Nördliche Route des Sicheren Korridors mit entsprechenden abgestimmten Modifikationen übertragen werden.
d. Nach der Einigung über die Lokalisierung des Kreuzungspunkts mit der Nördlichen Route des Sicheren Korridors soll der Bau der benötigten Einrichtung und die dazugehörigen Verfahren begonnen und fortgesetzt werden. Zur selben Zeit werden vorläufige Einrichtungen für den Betrieb der Nördlichen Route bis spätestens vier Monate nach der Einigung über die genaue Lokalisierung des Kreuzungspunkts errichtet werden.
e. Zwischen dem Betrieb des Südlichen und des Nördlichen Kreuzungspunkts des Sicheren Korridors wird Israel Einrichtungen zur Erleichterung der Fortbewegung zwischen der Westbank und dem Gaza-Streifen erleichtern, wobei nicht sichere Korridore außerhalb der Südlichen Route des Sicheren Korridors verwendet werden.
f. Die Lage der Kreuzungspunkte soll für die Verhandlungen über den Dauerhaften Status ohne Belang sein (Anhang I, Artikel X, Bestimmung e, Vorläufiges Abkommen).


6. Meereshafen von Gaza

Beide Seiten haben sich auf die folgenden Prinzipien zur Erleichterung und Ermöglichung der Bauarbeiten am Meereshafen von Gaza geeinigt. Die Prinzipien sollen die Ergebnisse der Verhandlungen zum Dauerhaften Status nicht beeinflussen noch ihnen zuvorkommen:

a. Die israelische Seite ist damit einverstanden, dass die palästinensische Seite die Bauarbeiten am und im Zusammenhang mit dem Meereshafen von Gaza am 1. Oktober 1999 aufnimmt.
b. Beide Seiten kommen überein, dass der Meereshafen von Gaza den Betrieb in keiner Weise vor der Erzielung eines gemeinsamen Meereshafen-Protokolls zu allen Aspekten des Hafenbetriebs, einschließlich der Sicherheit, aufnimmt.
c. Der Meereshafen von Gaza ist wie der Flughafen von Gaza ein Spezialfall, da er in einem Gebiet unter Verantwortlichkeit der palästinensischen Seite gelegen ist und als internationaler Übergang dient. Daher sollen beim Abschluss eines gemeinsamen Meereshafen-Protokolls alle Aktivitäten und Arrangements, die mit dem Bau des Hafens zu tun haben, in Übereinstimmung zu den Bestimmungen des Vorläufigen Abkommens stehen, insbesondere zu den Bestimmungen bezüglich internationaler Übergänge, so wie sie im Protokoll zum Flughafen von Gaza angewendet wurden.
d. Der Bau soll adäquate Vorkehrungen für wirkungsvolle Sicherheit und Zollinspektion von Menschen und Gütern sichern sowie auch das Errichten eines designierten Kontrollbereichs im Hafen.
e. In diesem Zusammenhang wird die israelische Seite auf eine fortdauernden Basis die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau des Meereshafens von Gaza erleichtern, einschließlich der Beförderung von Schiffen, Ausrüstung, Ressourcen und für den Bau des Hafens benötigten Materials in den Hafen hinein und aus ihm heraus.
f. Beide Seiten werden derartige Arbeiten durch ein gemeinsames Verfahren koordinieren, einschließlich von Entwurf und Beförderung.


7. Themenbereich Hebron

a. Die Shuhada Strasse in Hebron soll für die Durchfahrt palästinensischer Fahrzeuge in zwei Phasen geöffnet werden. Die erste Phase ist durchgeführt worden, und die zweite soll bis spätestens 30. Oktober 1999 durchgeführt werden.
b. Der Großmarkt Hasbahe soll bis zum 1. November 1999 in Übereinstimmung mit Absprachen geöffnet werden, über die sich die beiden Seiten noch einigen werden.
c. Ein Gemeinsames Verbindungskomitee auf hoher Ebene wird bis 13. September 1999 zusammenkommen, um die Situation im Grab der Patriarchen / Al Haram Al Ibrahimi zu prüfen (Anhang I, Artikel VII, Vorläufiges Abkommen und US-Diskussionsprotokoll laut 15. Januar 1998).


8. Sicherheit

a. Beide Seiten werden, in Übereinstimmung mit früheren Vereinbarungen, handeln, um die sofortige, effiziente und effektive Handhabung eines jeglichen Zwischenfalls sicherzustellen, der eine Bedrohung oder einen Akt terroristischen, gewalttätigen oder aufrührerischen Charakters in sich birgt, ganz gleich, ob er von Palästinensern oder Israelis begangen wird. Zu diesem Zweck werden sie beim Austausch von Informationen kooperieren und Strategien und Aktivitäten koordinieren. Jede Seite soll sofort und effizient einem Vorkommen oder antizipierten Vorkommen eines terroristischen, gewalttätigen oder aufrührerischen Aktes begegnen und alle geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung eines solchen Zwischenfalls ergreifen.
b. Gemäß früheren übereinkommen verpflichtet sich die palästinensische Seite, ihre Verantwortlichkeiten für Sicherheit, Sicherheitszusammenarbeit, andauernde Verpflichtungen und anderer Themen, die von früheren Abkommen herrühren, umzusetzen, einschließlich insbesondere der folgenden Verpflichtungen, die vom Wye River Memorandum herrühren:


1. Fortführung des Programms der Sammlung illegaler Waffen einschließlich Berichterstellung
2. Festnahme von Verdächtigen, einschließlich Berichterstellung
3. Übergabe der Liste palästinensischer Polizisten an die israelische Seite bis spätestens 13. September 1999
4. Beginn der Prüfung der Liste durch den überwachungs- und Lenkungsausschuss bis spätestens 15 Oktober 1999
9. Beide Seiten appellieren an die internationale Spendergesellschaft, ihr Engagement und ihre finanzielle Unterstützung für die wirtschaftliche Entwicklung Palästinas und den israelisch-palästinensischen Friedensprozess zu verstärken.
10. Angesichts der Notwendigkeit, eine positive Umgebung für die Verhandlungen zu schaffen, soll keine Seite damit beginnen, irgendeinen Schritt anzuerkennen oder zu unternehmen, der den Status der Westbank oder des Gaza-Streifens entgegen den Übereinstimmung mit dem Vorläufigen Abkommen zu ändern.
11. Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit Daten stehen, die auf Feiertage oder Samstage fallen, sollen am ersten darauf folgenden Arbeitstag ausgeführt werden. Dieses Memorandum wird eine Woche nach dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft treten.


Verfasst und unterzeichnet in Sharm el-Sheikh, am heutigen 4. September 1999.
Für die Regierung des Staates Israel: Ehud Barak
Für die PLO: Yassir Arafat


Bezeugt durch:

Für die Arabische Republik Ägypten: Hosni Mubarak
Für die Vereinigten Staaten von Amerika: Madeleine Albright
Für das Haschemitische Königreich Jordanien: König Abdullah

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