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4. September 1999
Die Regierung des Staates Israel ("GOI") und die Palästinensische
Befreiungsorganisation ("PLO") verpflichten sich selbst
zur vollständigen und gegenseitigen Umsetzung des vorläufigen
Abkommens sowie aller weiteren Abkommen, die zwischen ihnen seit
September 1993 getroffen wurden (im Folgenden "die früheren
Abkommen" genannt), und aller noch ausstehenden Verpflichtungen,
die aus den früheren übereinkommen hervorgehen. Ohne die
anderen Forderungen der früheren Abkommen zu schmälern,
haben beide Seiten folgendes vereinbart:
1. Verhandlungen über den Dauerhaften Status
| a. |
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der früheren Abkommen
werden beide Seiten die Verhandlungen über den Dauerhaften
Status in beschleunigter Form wieder aufnehmen und eine entschiedene
Anstrengung zur Erlangung ihres gegenseitigen Ziels unternehmen,
ein Abkommen zum Dauerhaften Status auf der Basis der gemeinsamen
beschlossener Tagesordnung zu erreichen, d.h. der spezifischen
Themen, die den Verhandlungspartnern der Verhandlungen über
den Dauerhaften Status vorbehalten sind, und weiterer Themen
von gemeinsamen Interesse. |
| b. |
Die beiden Seiten bekräftigen erneut ihre Verständigung
darauf, dass die Verhandlungen über den Dauerhaften Status
zur Umsetzung der Resolutionen 242 und 338 des Sicherheitsrats
führen sollen. |
| c. |
Die beiden Seiten werden eine entschiedene Anstrengung zum
Abschluss eines Rahmenabkommens über alle Themen im Zusammenhang
mit dem Dauerhaften Status innerhalb von fünf Monaten nach
der Wiederaufnahme der Verhandlungen über den Dauerhaften
Status unternehmen. |
| d. |
Die beiden Seiten werden ein umfassendes Abkommen zu allen
Themen des Dauerhaften Status innerhalb eines Jahres nach Wiederaufnahme
der Verhandlungen über den Dauerhaften Status schließen. |
| e. |
Die Verhandlungen zum Dauerhaften Status werden nach der
Umsetzung der ersten Etappe der Freilassung von Gefangenen und
der zweiten Phase des Ersten und Zweiten weitere Truppenverlegung
wiederaufgenommen, aber nicht später als zum 13. September
1999. Im Memorandum von Wye River (WRM) haben die Vereinigten
Staaten von Amerika ihre Bereitschaft zur Erleichterung dieser
Verhandlungen ausgedrückt. |
2. Phase Eins und Phase Zwei weiterer Truppenverlegungen
Die israelische Seite unternimmt Folgendes im Hinblick auf Phase
Eins und Phase Zwei der weiteren Truppenverlegungen:
| a. |
Am 5. September 1999 werden 7% von Bereich C in den Bereich
B verlegt; |
| b. |
Am 15. November 1999 werden 2% von Bereich B in den Bereich
A und 3% vom Bereich C in den Bereich B verlegt; |
| c. |
Am 20. Januar 2000 wird 1% vom Bereich C in den Bereich A
verlegt und 5,1% von Bereich B in den Bereich A. |
3. Freilassung von Gefangenen
| a. |
Beide Seiten werden einen gemeinsamen Ausschuss einrichten,
der die Problematik im Zusammenhang mit der Freilassung von
palästinensischen Gefangenen weiterverfolgen soll. |
| b. |
Die Regierung von Israel wird Palästinenser und andere
Gefangene freilassen, die ihre Straftaten vor dem 13. September
1993 verübt haben und die vor dem 4. Mai 1994 verhaftet
wurden. Der Gemeinsame Ausschuss wird sich über die Namen
derjenigen verständigen, die in den ersten beiden Phasen
freigelassen werden sollen. Diese Listen sollen den zuständigen
Behörden durch den überwachungs- und Lenkungsausschuss
empfohlen werden. |
| c. |
Die erste Phase der Freilassung von Gefangenen soll am 5.
September 1999 durchgeführt werden und 200 Gefangene umfassen.
Die zweite Phase der Freilassung von Gefangenen soll am 8. Oktober
1999 durchgeführt werden und 150 Gefangene umfassen; |
| d. |
Der Gemeinsame Ausschuss wird weitere Namenslisten freizulassender
Personen den zuständigen Behörden durch den überwachungs-
und Lenkungsausschuss empfehlen; e. Die israelische Seite wird
das Ziel verfolgen, palästinensische Gefangene vor dem
nächsten Ramadan freizulassen. |
4. Ausschüsse
| a. |
Der Dritte Ausschuss zur weiteren Truppenverlegung wird seine
Tätigkeiten nicht später als 13. September 1999 aufnehmen; |
| b. |
Der überwachungs- und Lenkungsausschuss, alle Übergangsausschüsse
(das sind CAC, JEC, JSC, Rechtsausschuss, Volk zu Volk) sowie
auch Ausschüsse des Wye-River-Memorandums sollen ihre Tätigkeit
je nach Fall nicht später als bis 13. September 1999 wieder
aufnehmen und/oder fortsetzen. Der überwachungs- und Lenkungsausschuss
wird im Jahr 2000 unter anderem die Spenden/PA-Projekte in Bereich
C sowie den Themenbereich der Industriegebiete auf seiner Tagesordnung
haben. |
| c. |
Der Fortgesetzte Ausschuss zu Vertriebenen wird seine Tätigkeit
am 1. Oktober 1999 wieder aufnehmen (Artikel XXVII, Vorläufiges
Abkommen). |
| d. |
Bis spätestens 30. Oktober 1999 werden beide Seiten
die Empfehlungen des Ad-hoc-Wirtschaftsausschusses umsetzen
(Artikel 111-6, WRM). |
5. Sicherer Korridor
| a. |
Der Betrieb der Südlichen Route des Sicheren Korridors
für die Fortbewegung von Personen, Fahrzeugen und Gütern
wird am 1. Oktober 1999 in Übereinstimmung mit den Einzelheiten
für den Betrieb aufgenommen werden, die in dem Protokoll
zum Sicheren Korridor vorgesehen werden, das zwischen beiden
Seiten bis spätestens 30. September 1999 abgeschlossen
werden soll. |
| b. |
Beide Seiten werden sich über die genaue Lokalisierung
des Kreuzungspunkts mit der Nördlichen Route des Sicheren
Korridors einigen, wofür Anhang I, Artikel X, Bestimmung
c-4 des Vorläufigen Abkommens spätestens den 5. Oktober
1999 vorsieht. |
| c. |
Das Protokoll zum Sicheren Korridor, das sich auf die Südliche
Route des Sicheren Korridors bezieht, soll auch auf die Nördliche
Route des Sicheren Korridors mit entsprechenden abgestimmten
Modifikationen übertragen werden. |
| d. |
Nach der Einigung über die Lokalisierung des Kreuzungspunkts
mit der Nördlichen Route des Sicheren Korridors soll der
Bau der benötigten Einrichtung und die dazugehörigen
Verfahren begonnen und fortgesetzt werden. Zur selben Zeit werden
vorläufige Einrichtungen für den Betrieb der Nördlichen
Route bis spätestens vier Monate nach der Einigung über
die genaue Lokalisierung des Kreuzungspunkts errichtet werden. |
| e. |
Zwischen dem Betrieb des Südlichen und des Nördlichen
Kreuzungspunkts des Sicheren Korridors wird Israel Einrichtungen
zur Erleichterung der Fortbewegung zwischen der Westbank und
dem Gaza-Streifen erleichtern, wobei nicht sichere Korridore
außerhalb der Südlichen Route des Sicheren Korridors
verwendet werden. |
| f. |
Die Lage der Kreuzungspunkte soll für die Verhandlungen
über den Dauerhaften Status ohne Belang sein (Anhang I,
Artikel X, Bestimmung e, Vorläufiges Abkommen). |
6. Meereshafen von Gaza
Beide Seiten haben sich auf die folgenden Prinzipien zur Erleichterung
und Ermöglichung der Bauarbeiten am Meereshafen von Gaza geeinigt.
Die Prinzipien sollen die Ergebnisse der Verhandlungen zum Dauerhaften
Status nicht beeinflussen noch ihnen zuvorkommen:
| a. |
Die israelische Seite ist damit einverstanden, dass die palästinensische
Seite die Bauarbeiten am und im Zusammenhang mit dem Meereshafen
von Gaza am 1. Oktober 1999 aufnimmt. |
| b. |
Beide Seiten kommen überein, dass der Meereshafen von
Gaza den Betrieb in keiner Weise vor der Erzielung eines gemeinsamen
Meereshafen-Protokolls zu allen Aspekten des Hafenbetriebs,
einschließlich der Sicherheit, aufnimmt. |
| c. |
Der Meereshafen von Gaza ist wie der Flughafen von Gaza ein
Spezialfall, da er in einem Gebiet unter Verantwortlichkeit
der palästinensischen Seite gelegen ist und als internationaler
Übergang dient. Daher sollen beim Abschluss eines gemeinsamen
Meereshafen-Protokolls alle Aktivitäten und Arrangements,
die mit dem Bau des Hafens zu tun haben, in Übereinstimmung
zu den Bestimmungen des Vorläufigen Abkommens stehen, insbesondere
zu den Bestimmungen bezüglich internationaler Übergänge,
so wie sie im Protokoll zum Flughafen von Gaza angewendet wurden.
|
| d. |
Der Bau soll adäquate Vorkehrungen für wirkungsvolle
Sicherheit und Zollinspektion von Menschen und Gütern sichern
sowie auch das Errichten eines designierten Kontrollbereichs
im Hafen. |
| e. |
In diesem Zusammenhang wird die israelische Seite auf eine
fortdauernden Basis die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau
des Meereshafens von Gaza erleichtern, einschließlich
der Beförderung von Schiffen, Ausrüstung, Ressourcen
und für den Bau des Hafens benötigten Materials in
den Hafen hinein und aus ihm heraus. |
| f. |
Beide Seiten werden derartige Arbeiten durch ein gemeinsames
Verfahren koordinieren, einschließlich von Entwurf und
Beförderung. |
7. Themenbereich Hebron
| a. |
Die Shuhada Strasse in Hebron soll für die Durchfahrt
palästinensischer Fahrzeuge in zwei Phasen geöffnet
werden. Die erste Phase ist durchgeführt worden, und die
zweite soll bis spätestens 30. Oktober 1999 durchgeführt
werden. |
| b. |
Der Großmarkt Hasbahe soll bis zum 1. November 1999
in Übereinstimmung mit Absprachen geöffnet werden,
über die sich die beiden Seiten noch einigen werden. |
| c. |
Ein Gemeinsames Verbindungskomitee auf hoher Ebene wird bis
13. September 1999 zusammenkommen, um die Situation im Grab
der Patriarchen / Al Haram Al Ibrahimi zu prüfen (Anhang
I, Artikel VII, Vorläufiges Abkommen und US-Diskussionsprotokoll
laut 15. Januar 1998). |
8. Sicherheit
| a. |
Beide Seiten werden, in Übereinstimmung mit früheren
Vereinbarungen, handeln, um die sofortige, effiziente und effektive
Handhabung eines jeglichen Zwischenfalls sicherzustellen, der
eine Bedrohung oder einen Akt terroristischen, gewalttätigen
oder aufrührerischen Charakters in sich birgt, ganz gleich,
ob er von Palästinensern oder Israelis begangen wird. Zu
diesem Zweck werden sie beim Austausch von Informationen kooperieren
und Strategien und Aktivitäten koordinieren. Jede Seite
soll sofort und effizient einem Vorkommen oder antizipierten
Vorkommen eines terroristischen, gewalttätigen oder aufrührerischen
Aktes begegnen und alle geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung
eines solchen Zwischenfalls ergreifen. |
| b. |
Gemäß früheren übereinkommen verpflichtet
sich die palästinensische Seite, ihre Verantwortlichkeiten
für Sicherheit, Sicherheitszusammenarbeit, andauernde Verpflichtungen
und anderer Themen, die von früheren Abkommen herrühren,
umzusetzen, einschließlich insbesondere der folgenden
Verpflichtungen, die vom Wye River Memorandum herrühren:
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| 1. |
Fortführung des Programms der Sammlung illegaler Waffen
einschließlich Berichterstellung |
| 2. |
Festnahme von Verdächtigen, einschließlich Berichterstellung
|
| 3. |
Übergabe der Liste palästinensischer Polizisten
an die israelische Seite bis spätestens 13. September 1999 |
| 4. |
Beginn der Prüfung der Liste durch den überwachungs-
und Lenkungsausschuss bis spätestens 15 Oktober 1999 |
| 9. |
Beide Seiten appellieren an die internationale Spendergesellschaft,
ihr Engagement und ihre finanzielle Unterstützung für
die wirtschaftliche Entwicklung Palästinas und den israelisch-palästinensischen
Friedensprozess zu verstärken. |
| 10. |
Angesichts der Notwendigkeit, eine positive Umgebung für
die Verhandlungen zu schaffen, soll keine Seite damit beginnen,
irgendeinen Schritt anzuerkennen oder zu unternehmen, der den
Status der Westbank oder des Gaza-Streifens entgegen den Übereinstimmung
mit dem Vorläufigen Abkommen zu ändern. |
| 11. |
Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit Daten stehen, die
auf Feiertage oder Samstage fallen, sollen am ersten darauf
folgenden Arbeitstag ausgeführt werden. Dieses Memorandum
wird eine Woche nach dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft
treten. |
Verfasst und unterzeichnet in Sharm el-Sheikh, am heutigen
4. September 1999.
Für die Regierung des Staates Israel: Ehud
Barak
Für die PLO: Yassir Arafat
Bezeugt durch:
Für die Arabische Republik Ägypten: Hosni Mubarak
Für die Vereinigten Staaten von Amerika: Madeleine
Albright
Für das Haschemitische Königreich Jordanien:
König Abdullah
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