| Die konsularische Abteilung
der Generaldelegation Palästinas in Berlin unterstützt die
in Deutschland lebenden Palästinenser in Bezug auf (Neu-) Ausstellung
palästinensischer Reisepässe, und in der Ausstellung von
Bestätigungen, Vollmachten sowie Beglaubigungen.
Die Arbeit der konsularischen Abteilung gliedert sich in vier Bereiche,
die wir für Sie im Folgenden gemäß den geltenden
Richtlinien darstellen.
Vorab möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Generaldelegation
Palästinas für die Ausstellung der Vollmachten Gebühren
erhebt. Bezüglich der Gebühren sowie bezüglich weiterer
Anfragen, steht Ihnen die konsularische Abteilung telefonisch oder
per E-Mail zur Verfügung.
(Neu-) Ausstellung eines palästinensischen
Reisepasses
Die (Neu-) Ausstellung palästinensischer Reisepässe erfolgt
nur durch eine, von der Generaldelegation Palästinas ausgestellten
Vollmacht. Die Vollmacht berechtigt den, in Palästina lebenden
Bevollmächtigen, zur Beantragung des Reisepasses für den
Antragssteller. Hierfür müssen folgende Unterlagen des
Antragstellers vorliegen:
- Kopie des Reisedokumentes (die ersten vier Seiten) des Antragstellers
- Vier Passfotos des Antragstellers
- Name, Wohnort sowie ID-Nummer des zu Bevollmächtigten
- Der Antragsteller ist verpflichtet, die Vollmacht zu unterschreiben
Vollmacht für verlorenen Reisepass
Für die Ausstellung einer Vollmacht für einen verlorenen
Reisepass sind folgende Dokumente erforderlich:
- Verlustbestätigung durch die örtliche Polizei oder
der Ausländerbehörde
- Kopie des Reisedokumentes (die ersten vier Seiten) des Antragstellers
- Vier Passfotos des Antragstellers
- Name, Wohnort sowie ID-Nummer des zu Bevollmächtigten
- Der Antragsteller ist verpflichtet, die Vollmacht zu unterschreiben
Beantragung eines Reisepasses für Neugeborene
Eine Beantragung des palästinensischen Reisepasses kann nur
mit der Registrierung in das palästinensische Bevölkerungsregister
erforderlich. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Mindestens ein Elternteil muss im Besitz eines palästinensischen
Reisepasses sein
- Das Neugeborene muss vor Beendigung seines 6. Lebensjahr nach
Palästina reisen
- Internationale Geburtsurkunde für die Eintragung in das
palästinensische Bevölkerungsregister sowie für
Beantragung des palästinensischen Reisepasses
Liegt kein gültiges Reisedokument für das Neugeborene
vor, so kann mit einer von der Generaldelegation Palästinas
ausgestellten Vollmacht, ein Reisepass für eine einmalige Einreise
nach Palästina beantragt werden (hierzu: Beantragung palästinensischer
Reisepass)
Vollmacht für Heirat oder Scheidung
Für die Ausstellung eine Heirats- oder Scheidungs-Vollmacht
sind folgende Unterlagen des Antragstellers notwendig:
- Den vollständigen Namen (Vorname, Vorname des Vaters und
Großvaters sowie Familiennamen) des Antragstellers
- Kopie des Reisepasses
- Name, Wohnort sowie ID-Nummer der in Palästina lebenden
zu bevollmächtigen Person
- Den vollständigen Namen, Geburtsdatum- und Ort sowie ID-Nummer
der Ehefrau
- Den vollständigen Namen und Wohnort ihrer Mutter
- Der Antragsteller ist verpflichtet, die Vollmacht zu unterschreiben
Bestätigung der palästinensischen
Herkunft
Die Generaldelegation Palästinas bestätigt ihre Herkunft
bei Vorlage von:
- Nummer des Familienbuches
- UNRWA-Registrierungsnummer
- Geburtsurkunde
- Ausweis
Beglaubigungen
Die Generaldelegation Palästinas beglaubigt Zeugnisse, Urkunden
sowie Dokumente:
- Die Echtheit des Dokumentes muss von einer in Deutschland zuständigen
Behörde (Notar, Landgericht, Ministerien, Standesamt) bestätigt
werden
- Bei der Beglaubigung von Wirtschaftsdokumenten sind zusätzlich
eine Kopie sowie ein frankierter Rückumschlag erforderlich.
Bitte denken Sie daran, die Vollmacht zu unterschreiben!!!
| Generaldelegation
Palästinas |
Michaelkirchstr. 17/18
10179 Berlin
Tel.: 030 – 20 61 77 - 19 / 21
Fax: 030 – 20 61 77 - 10

Öffnungszeiten:
Mo–Fr 9:00 – 15:00 Uhr
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