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Generaldelegation Palästinas
Ostpreußendamm 170
12207 Berlin

Tel.: 030 - 20 61 77 - 0
Fax: 030 - 20 61 77 - 10


Öffnungszeiten:
Mo - Fr 9:00 - 15:00 Uhr

 

Konsularangelegenheiten

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Die konsularische Abteilung der Generaldelegation Palästinas in Berlin unterstützt die in Deutschland lebenden Palästinenser bei der (Neu-) Ausstellung palästinensischer Reisepässe und bei der Ausstellung von Bestätigungen, Vollmachten sowie Beglaubigungen.



(Neu-) Ausstellung eines palästinensischen Reisepasses


Die (Neu-) Ausstellung palästinensischer Reisepässe erfolgt nur durch eine von der Generaldelegation Palästinas ausgestellten Vollmacht. Die Vollmacht berechtigt den in Palästina lebenden zu Bevollmächtigten zur Beantragung des Reisepasses für den Antragssteller. Folgende Unterlagen müssen der Generaldelegation Palästinas vorliegen:

  • Kopie des Reisedokumentes (die ersten vier Seiten) des Antragstellers
  • Vier Passfotos mit hellblauem Hintergrund des Antragstellers
  • Name, Wohnort sowie ID-Nummer des zu Bevollmächtigten
  • Der Antragsteller ist verpflichtet, die Vollmacht zu unterschreiben


Vollmacht für einen verlorenen Reisepass


Für die Ausstellung einer Vollmacht für einen verlorenen Reisepass sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Verlustbestätigung der örtlichen Polizei oder der Ausländerbehörde
  • Kopie des Reisedokumentes (die ersten vier Seiten) des Antragstellers
  • Vier Passfotos mit hellblauem Hintergrund des Antragstellers
  • Name, Wohnort sowie ID-Nummer des zu Bevollmächtigten
  • Der Antragsteller ist verpflichtet, die Vollmacht zu unterschreiben


Beantragung eines Reisepasses für Neugeborene

Eine Beantragung des palästinensischen Reisepasses erfolgt nur mit der Eintragung in das palästinensische Bevölkerungsregister. Folgende Voraussetzungen müssen gegebensein:

  • Mindestens ein Elternteil muss im Besitz eines palästinensischen Reisepasses sein
  • Das Neugeborene muss vor Beendigung seines 6. Lebensjahres nach Palästina reisen
  • Internationale Geburtsurkunde für die Eintragung in das palästinensische Bevölkerungsregister sowie für die Beantragung des palästinensischen Reisepasses


Liegt kein gültiges Reisedokument für das Neugeborene vor, so kann mit einer von der Generaldelegation Palästinas ausgestellten Vollmacht, ein Reisepass für eine einmalige Einreise nach Palästina beantragt werden (hierzu: Beantragung palästinensischer Reisepass).

Vollmacht für Heirat oder Scheidung

Für die Ausstellung einer Heirats- oder Scheidungs-Vollmacht sind folgende Unterlagen des Antragstellers notwendig:

  • Vollständiger Name (Vorname, Vorname des Vaters und Großvaters, Familienname) des Antragstellers
  • Kopie des Reisepasses
  • Name, Wohnort sowie ID-Nummer der in Palästina lebenden zu bevollmächtigen Person
  • Vollständiger Name, Geburtsdatum- und Ort sowie ID-Nummer der Ehefrau
  • Vollständiger Name und Wohnort der Mutter der Ehefrau
  • Der Antragsteller ist verpflichtet, die Vollmacht zu unterschreiben


Bestätigung der palästinensischen Herkunft


Die Generaldelegation Palästinas bestätigt Ihre Herkunft bei Vorlage von:

  • Nummer des Familienbuches
  • UNRWA-Registrierungsnummer
  • Geburtsurkunde
  • Ausweis


Beglaubigungen


Die Generaldelegation Palästinas beglaubigt Zeugnisse, Urkunden sowie Dokumente:

  • Die Echtheit des Dokumentes muss von einer in Deutschland zuständigen Behörde (Notar, Landgericht, Ministerien, Standesamt) bestätigt werden
  • Bei der Beglaubigung von Wirtschaftsdokumenten sind zusätzlich eine Kopie sowie ein frankierter Rückumschlag erforderlich.

Für Beglaubigungen und Vollmachten werden Gebühren erhoben. Bitte wenden Sie sich direkt an die konsularische Abteilung unter 030 20 61 77 19 /20/ 21.

Bitte denken Sie daran, die Vollmacht zu unterschreiben!!!

Generaldelegation Palästinas

Ostpreußendamm 170
12207 Berlin

Tel.: 030 - 20 61 77 - 19 / 20 / 21
Fax: 030 - 20 61 77 - 10

Öffnungszeiten:
Mo–Fr 9:00 – 15:00 Uhr

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