Ein lebensfähiger Palästinenserstaat dient der Sicherheit, Stabilität und dem Frieden im Nahen Osten!
Startseite e-Mail Impressum Webmaster

Generaldelegation
Generaldelegation
Generaldelegierter
Konsularangelegenheiten
Öffentlichkeitsarbeit

Deutschland-Palästina
Beziehungen
Zusammenarbeit
Projektträger

EU-Palästina
Beziehungen
Zusammenarbeit
Projektträger

Friedensprozess

Bilder

Register der Studierenden

Newsletter

bestellen abstellen
Nachrichten
Beiträge
Stellungnahmen
Medienpräsenz
Kulturkalender

Kontakt

Generaldelegation Palästinas
Michaelkirchstr. 17/18
10179 Berlin

Tel.: 030 - 20 61 77 - 0
Fax: 030 - 20 61 77 - 10


Öffnungszeiten:
Mo - Fr 9:00 - 15:00 Uhr

 

Konsularangelegenheiten

zurück Drucken
Die konsularische Abteilung der Generaldelegation Palästinas in Berlin unterstützt die in Deutschland lebenden Palästinenser in Bezug auf (Neu-) Ausstellung palästinensischer Reisepässe, und in der Ausstellung von Bestätigungen, Vollmachten sowie Beglaubigungen.

Die Arbeit der konsularischen Abteilung gliedert sich in vier Bereiche, die wir für Sie im Folgenden gemäß den geltenden Richtlinien darstellen.

Vorab möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Generaldelegation Palästinas für die Ausstellung der Vollmachten Gebühren erhebt. Bezüglich der Gebühren sowie bezüglich weiterer Anfragen, steht Ihnen die konsularische Abteilung telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

(Neu-) Ausstellung eines palästinensischen Reisepasses

Die (Neu-) Ausstellung palästinensischer Reisepässe erfolgt nur durch eine, von der Generaldelegation Palästinas ausgestellten Vollmacht. Die Vollmacht berechtigt den, in Palästina lebenden Bevollmächtigen, zur Beantragung des Reisepasses für den Antragssteller. Hierfür müssen folgende Unterlagen des Antragstellers vorliegen:

  • Kopie des Reisedokumentes (die ersten vier Seiten) des Antragstellers
  • Vier Passfotos des Antragstellers
  • Name, Wohnort sowie ID-Nummer des zu Bevollmächtigten
  • Der Antragsteller ist verpflichtet, die Vollmacht zu unterschreiben


Vollmacht für verlorenen Reisepass

Für die Ausstellung einer Vollmacht für einen verlorenen Reisepass sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Verlustbestätigung durch die örtliche Polizei oder der Ausländerbehörde
  • Kopie des Reisedokumentes (die ersten vier Seiten) des Antragstellers
  • Vier Passfotos des Antragstellers
  • Name, Wohnort sowie ID-Nummer des zu Bevollmächtigten
  • Der Antragsteller ist verpflichtet, die Vollmacht zu unterschreiben



Beantragung eines Reisepasses für Neugeborene


Eine Beantragung des palästinensischen Reisepasses kann nur mit der Registrierung in das palästinensische Bevölkerungsregister erforderlich. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Mindestens ein Elternteil muss im Besitz eines palästinensischen Reisepasses sein
  • Das Neugeborene muss vor Beendigung seines 6. Lebensjahr nach Palästina reisen
  • Internationale Geburtsurkunde für die Eintragung in das palästinensische Bevölkerungsregister sowie für Beantragung des palästinensischen Reisepasses


Liegt kein gültiges Reisedokument für das Neugeborene vor, so kann mit einer von der Generaldelegation Palästinas ausgestellten Vollmacht, ein Reisepass für eine einmalige Einreise nach Palästina beantragt werden (hierzu: Beantragung palästinensischer Reisepass)


Vollmacht für Heirat oder Scheidung

Für die Ausstellung eine Heirats- oder Scheidungs-Vollmacht sind folgende Unterlagen des Antragstellers notwendig:

  • Den vollständigen Namen (Vorname, Vorname des Vaters und Großvaters sowie Familiennamen) des Antragstellers
  • Kopie des Reisepasses
  • Name, Wohnort sowie ID-Nummer der in Palästina lebenden zu bevollmächtigen Person
  • Den vollständigen Namen, Geburtsdatum- und Ort sowie ID-Nummer der Ehefrau
  • Den vollständigen Namen und Wohnort ihrer Mutter
  • Der Antragsteller ist verpflichtet, die Vollmacht zu unterschreiben

Bestätigung der palästinensischen Herkunft

Die Generaldelegation Palästinas bestätigt ihre Herkunft bei Vorlage von:

  • Nummer des Familienbuches
  • UNRWA-Registrierungsnummer
  • Geburtsurkunde
  • Ausweis


Beglaubigungen

Die Generaldelegation Palästinas beglaubigt Zeugnisse, Urkunden sowie Dokumente:

  • Die Echtheit des Dokumentes muss von einer in Deutschland zuständigen Behörde (Notar, Landgericht, Ministerien, Standesamt) bestätigt werden
  • Bei der Beglaubigung von Wirtschaftsdokumenten sind zusätzlich eine Kopie sowie ein frankierter Rückumschlag erforderlich.


Bitte denken Sie daran, die Vollmacht zu unterschreiben!!!

Generaldelegation Palästinas

Michaelkirchstr. 17/18
10179 Berlin

Tel.: 030 – 20 61 77 - 19 / 21
Fax: 030 – 20 61 77 - 10

Öffnungszeiten:
Mo–Fr 9:00 – 15:00 Uhr

zurück Drucken