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Hilfsmaßnahmen der Europäischen Kommission

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Neue Hilfsmaßnahmen der Europäischen Kommission im Umfang von 100 Mio. EUR zur Verbesserung der Bedingungen im Gaza-Streifen und Westjordanland und zur Wiederankurbelung der palästinensischen Wirtschaft

Nach den jüngsten positiven Entwicklungen in den palästinensischen Gebieten und dem Abzug der israelischen Streitkräfte aus Teilen des Gaza-Streifens und aus Bethlehem sieht die Europäische Kommission die beschleunigte Auszahlung eines Finanzhilfepakets in Höhe von 100 Mio. € vor, um die Umsetzung des Nahost-Friedensfahrplans zu unterstützen. Sie umfassen ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 30 Mio. €, das unmittelbar auf die Verbesserung der Lebensbedingungen der palästinensischen Bevölkerung abzielt. Mit den im Rahmen des neuen Förderinstrument für die Reform bereitgestellten 40 Mio. soll der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) die Rückzahlung von Außenständen bei kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht und die Wiederbelebung der palästinensischen Wirtschaft unterstützt werden. Außerdem sollen Darlehen in Höhe von 30 Mio. € an die KMU vergeben werden, um diesen Sektor zu stärken und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Damit werden 2002-2003 aus dem Haushalt der Europäischen Gemeinschaft insgesamt Mittel in Höhe von 570 Mio. € zur Unterstützung des Reformprozesses und als humanitäre Hilfe bereitgestellt

Der für Außenbeziehungen zuständige Kommissar Chris Patten erklärt: "Ich begrüße die Maßnahmen, durch die Israel und die Palästinensische Autonomiebehörde mit der Umsetzung des Nahost-Friedensfahrplans begonnen haben. Bei diesem äußerst schwierigen Prozess benötigen sie die umfassende Unterstützung der internationalen Gemeinschaft. Die Wiederbelebung der palästinensischen Wirtschaft und der Wiederaufbau der wesentlichen öffentlichen Dienste werden das Vertrauen in den Friedensprozess und entsprechende Einsatzbereitschaft stärken. Die Union ist - die Beiträge der Kommission und der einzelnen Mitgliedstaaten zusammengenommen - der größte Geber für die palästinensischen Gebiete und wird sich weiterhin mit aller Kraft für die Stabilisierung der Region und eine Zwei-Staaten-Lösung einsetzen".

Während der Intifada hat sich die öffentliche Infrastruktur im Westjordanland und im Gaza-Streifen, einschließlich Straßenzustand, Kanalisation, Stromversorgung und Abfallentsorgung, drastisch verschlechtert. Die Europäische Kommission unterstützt die palästinensischen Stadtverwaltungen mit einem Soforthilfeprogramm in Höhe von 30 Mio. €, um Abhilfe für diese Probleme zu schaffen.

Durch das Programm werden dringend erforderliche Maßnahmen in den am stärksten betroffenen Gebiete - vor allem im nördlichen Gaza-Streifen und Bethlehem - finanziert. Die ersten Projekte, mit denen bereits begonnen wurde, umfassen:

- 4,5 Mio. € für den Wiederaufbau von Brücken, Instandsetzung und Aufbau der Kanalisation und andere Maßnahmen für die öffentliche Infrastruktur in Beit Hanoun im nördlichen Gaza-Streifen.

- 2 Mio. € für die Instandsetzung der Straßeninfrastruktur in Bethlehem.

Diese Projekte werden nicht nur zur Verbesserung der Lebensbedingungen, sondern auch zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zum Aufbau der erforderlichen Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung beitragen.

Die Beschränkungen des Personenverkehrs, die Abriegelungen und andere Einschränkungen während der Intifada hatten verheerende Auswirkungen auf die palästinensische Wirtschaft. 50% der Erwerbsbevölkerung sind arbeitslos, und etwa 60 % der Bevölkerung leben unter der Armutsgrenze von 2 USD pro Tag. Die Europäische Kommission setzt sich mit Nachdruck für eine Verbesserung dieser Situation ein:

Nur wenige Wochen nach dem Beschluss über die Einsetzung des Förderinstruments für die Reform wurde eine erste Tranche von 40 Mio. € an das Finanzministerium der PA ausgezahlt. Dieses Instrument soll der PA die Rückzahlung von Außenständen bei Privatunternehmen ermöglichen. Damit sollen die öffentlichen Finanzen der PA stabilisiert und gleichzeitig der Wiederaufschwung der palästinensischen Wirtschaft gefördert werden. Die Auszahlung einer zweiten Tranche von 40 Mio. € in diesem Jahr wird von weiteren Fortschritten bei den Finanzreformen innerhalb der PA abhängig gemacht.


Die Kommission hat die in Form von Darlehen bereitgestellte Unterstützung für die Privatwirtschaft verdoppelt, so dass der neu geschaffene Fonds für Darlehen, die in Notfällen an palästinensische KMU gewährt werden nun mit 30 Mio. € ausgestattet ist. Dieser Fonds soll die KMU bei der Bewältigung der derzeitigen Krise unterstützen und die Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung schaffen, die parallel zur politischen Entwicklung erfolgen muss.

Alle oben genannten Maßnahmen ergänzen die langjährige Unterstützung der Kommission für die Reformen der PA in den Bereichen öffentliche Finanzen, Rechtsstaatlichkeit und Wahlen sowie die humanitäre Hilfe und Unterstützung der UNRWA. UNRWA-Programme in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soforthilfe und soziale Dienste sind für palästinensische Flüchtlinge im Jordan, Libanon, Syrien, Gazastreifen und Westjordanland bestimmt. Die Kommission hat die Maßnahmen der UNRWA seit 2000 mit über 200 Mio. € unterstützt. Die humanitäre Hilfe wird über das Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission - erst letzte 10 Mio. € für die Opfer der Krise in den palästinensischen Gebieten und die palästinensischen Flüchtlinge im Libanon - bereitgestellt.

Damit erreicht die humanitäre Hilfe für die Opfer der Krise seit der zweiten Intifada insgesamt 107 Mio. €

Weitere Informationen unter:

http://europa.eu.int/comm/external_relations/gaza/intro/index.htm

Hilfe der Europäischen Gemeinschaft für die Palästinenser und den Nahost-Friedensprozess seit Oslo, einschließlich MEDA-Programm
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